GESELLSCHAFT SCHWEIZ – ISLAMISCHE WELT
SOCIETÀ
SVIZZERA – MONDO ISLAMICO
SOCIÉTÉ
SUISSE – MONDE ISLAMIQUE
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GSIW z.Hd. Mohamed HIGAZY
Tränkebachstrasse 45
8712
Stäfa
Auszug
aus den Statuten der
„Gesellschaft Schweiz – Islamische Welt“ (GSIW)
I.
Name und Sitz
Art. 1
Unter dem Namen GESELLSCHAFT SCHWEIZ –
ISLAMISCHE WELT (abgekürzt GSIW) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff.
ZGB. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich am jeweiligen Sitz der
Geschäftsstelle.
II.
Tätigkeit
Art. 2
Ziele der Gesellschaft sind
·
Wahrung der Rechte der
Musliminnen und Muslime in der Schweiz
·
Offener Dialog mit den
Menschen und den Institutionen der schweizerischen Gesellschaft
·
Förderung der Integration
der Musliminnen und Muslime, insbesondere der zweiten und dritten Einwanderergeneration
III.
Mitgliedschaft
Art. 3
Jede in der Schweiz wohnhafte Person, welche
die Ziele der Gesellschaft anerkennt, kann Mitglied der Gesellschaft werden.
Art. 4
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe der
Beitrittserklärung oder durch die Einzahlung des Mitgliederbeitrags und endet
durch den Tod, durch eine Austrittserklärung auf das Ende eines Kalenderjahres
sowie durch Ausschluss durch den Vorstand wegen Nichtbezahlung des
Mitgliederbeitrags, Schädigung der Gesellschaft in ideeller oder materieller
Hinsicht oder aus anderen schwerwiegenden Gründen.
Zürich, im Juni 2005 FL
Gesellschaft
Schweiz – Islamische Welt (GSIW)
Dr. Ahmad Elisa
Präsident