Tagung zum Thema «Das Gespräch geht weiter - Herausforderung Islam» 

in Rorschach am 13. Juni 2010 an der Pädagogischen Hochschule Mariaberg in Rorschach.

 

Referate und Workshops zu den Themen Religionsfreiheit als Verfassungsbestimmung / Kulturelle Identität im Migrationszeitalter / Als Muslim in Europa / Stellung der Frau in Islam und Christentum / Interkulturelles Zusammenleben im Alltag.

 

ReferentInnen/Mitwirkung in den Workshops:

Prof. Dr. Andreas Kley, Verfassungsrechtler;

Prof. Dr. Werner Kramer, Ehrenpräsident Gesellschaft Minderheiten Schweiz;

Rifa'at Lenzin, Islamwissenschaftlerin;

Magister Amir Zaidan, Islamologe;

Sr. Ingrid Grave, Dominikanerin;

Reinhild Traitler, Europ. Projekt Interreligiöses Lernen (war leider verhindert);

Dilek Ucak-Ekinci, Islamwissenschaftlerin;

Dr. Hisham Maizar, Präsident DIGO;

Nexhla Medii, Kauffrau;

Beat Stauffer, Journalist BR;

Maurizio Maggetti, Projekt Interreligiöser Dialog Kt. SG;

Mahir Mustafa und Dr. Martina Schäfer, beide Stiftung Kinderdorf Pestalozzi.

Tagungsleitung: Arne Engeli.

Veranstalter: Amnesty International, Dachverband Islam. Gemeinden Ostschweiz+FL / DIGO, Forum sosos, Schweiz. Friedensrat.

 

 

Kritik der Veranstaltung von Muhammad HANEL,

VP GSIW (Gesellschaft Schweiz – Islamische Welt)

 

Bilder zur Veranstaltung - bitte HIER klicken

 

Um es gleich vorweg zu nehmen. Eine gelungene, weil engagierte, offene Veranstaltung mit rundum kompetenten Referenten und ca. 130 Beteiligten – etwa die Hälfte davon Muslime, von welchen die meisten von ihnen dem schönen Geschlecht angehörten.

Sollte ich bei dieser Nachführung etwas vergessen haben, was der eine oder andere Teilnehmer nicht missen möchte, bitte ich um Zuschrift – die dann gerne in diese Arbeit integriert werden wird, isA.

 

Als Einführung hörte man etwas über den Aufbau der arabischen Musik. Eine gelungene Einlage. Wurde doch darauf hingewiesen, dass man in diesem Kulturkreis nicht nur auf ganze und Halbtöne, sondern auch auf ¼ und ¾ Töne hinzuhören gewöhnt ist. Eine Fertigkeit, welche den Muslimen durchaus auch den allgemeinen Gesprächston um einiges nuancierter, als man hierzulande es tut und erwartet, zu interpretieren erlaubt!

 

Bedeutung der Religionsfreiheit in der Verfassung

Prof. Dr. Andreas KLEY, Verfassungsrechtler;

 

Ganz grundsätzlich bleiben Juristen bei dieser Thematik eher auf Distanz und zurückhaltend.

Hanel: Eine weise Entscheidung, das Spirituelle, TRANSZENDENTE nur wenn unbedingt erforderlich mit diesseitigen Instrumenten bearbeiten zu wollen.

 

Das in Artikel 15 – Glaubens- und Gewissensfreiheit - der Schweizer Verfassung lapidar formuliert verankerte Grundrecht (wie alle Grundrechte) will  MINDERHEITEN schützen und verwebt Individualrecht und Gemeinschaftsrecht.

Religionsgeschichte erzählt die Geschichte der Minderheitenverfolgung.

 

Artikel 72 – Kirche und Staat – bringt den Willen des Staates zum Ausdruck, auf kantonaler, also relativ selbstbestimmender Ebene, die Organisation der Kirchen zu unterstützen.

 

Weiter bestimmen und garantieren auch noch internationale Abkommen die gelebte Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Schweiz. Diese Abkommen wurden vor allem als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg geschlossen. Die Gründung der Europäischen Menschenrechtskommission ist als Kontrollinstrument gegenüber totalitären (Hanel: absolutistisch agierenden plebiszitären oder diktatorischen) Kräften gedacht.

 

Die Minarettverbotsinitiative widerspricht nicht Schweizer Recht, da die Schweizer Verfassung durchaus das "lex spezialis" (spezielles Ausnahmerecht, z.B. Geschlechtergleichbehandlung und dennoch müssen Frauen nicht zum Militär) in einzelnen Fällen zulässt. Allerdings verstößt die Minarettverbotsinitiative gegen allgemeines Völkerrecht (Hanel: siehe auch Felix Müller "Streit um das Minarett", ein hervorragendes Buch! (Seite 80) und http://www.iphpbb.com/board/ftopic-43715060nx17898-33-120.html#924 )

Möglichkeiten für die Schweiz:

·         Rückzug

·         Leerlauf

·         Umstoßen des Volksentscheids

Auch wenn diese Initiative nicht das Schweizer RECHT als solches beschädigt hat, wurde das Rechts inhaltlich beschädigt.

 

 

TRIALOG zwischen Rifa'at LENZIN – Amir ZAIDAN und dem Moderator Beat STAUFFER

Gedächtnisprotokoll

 

BS: Wie gehen Sie mit der Antiminarettinitiative in den Gemeinschaften um?

 

RL: Wenn man nicht trennt zwischen Vorkommnissen im Ausland, zwischen der performance ausländischer Staaten (seien sie muslimische oder nicht) und dem Betragen der Muslime in der Schweiz – muss man sich fragen, WIE Muslime in der Schweiz eine positive schweizer Identität entwickeln sollen?

 

AZ: Ich komme aus einer Stadt in der Nähe von Damaskus, wo man noch Aramäisch, die Sprache Jesu spricht. Bei uns läuten Kirchenglocken, ertönt der muslimische Gebetsruf, Kirchen sind zu Weihnachten festlich beleuchtet, usw. Wenn man immer nur negative Ereignisse in der muslimischen Welt herausgreift und die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf diese fokussiert – dann ist das nicht als faire Anschauung und Herangehensweise zu bezeichnen und wird als solche wahrgenommen.

 

BS: Warum sollten uns die Beschränkungen der Freiheiten in anderen Ländern (z.B. Pakistan) hier nicht beschäftigen? Die Verfolgung der Ahmadiya oder die Ablehnung des Atheismus oder der Christen z.B.?

 

RL: Um eine rechte Einschätzung der Wirklichkeiten vorzunehmen, muss die Komplexität und Vielschichtigkeit der Verhältnisse verstanden werden. Im Islam herrscht grundsätzlich "kein Zwang zur Religion". Christen sind rechtlich anerkannt. Wer weiß denn, wer die Angriffe gegen die Ahmadiya ausgeführt hat? Ich sage nicht, es gibt keine Probleme in diesen Ländern, aber die politischen Verhältnisse sind einfach zu kompliziert und es IST eine unzulässige Kausalverkürzung die Missstände einfach auf den Islam zurück zu führen.

 

AZ: Christen und Juden haben im Orient überlebt. Wer eine halbwegs faire Einschätzung der Wirklichkeit vornehmen möchte, muss das politische System und die politischen Interessen (Hanel: nicht nur lokalen) berücksichtigen. Muslime WOLLEN die Probleme lösen – aber es gilt: "worüber ich nicht verfüge (Hanel: Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten im Ausland), das kann ich nicht weitergeben oder bearbeiten."

 

BS: Syrien mag ja ein positives Beispiel sein, aber wie ist das um die Freiheit des Religionswechsels bestellt?

Haben Muslime denn das Recht ihre Religion zu wechseln?

 

RL: In der Islamischen Republik Pakistan ist dieses Recht in der Verfassung geben. Das Recht ist leider oft eine Sache und die Akzeptanz der Menschen eine andere.

 

AZ: Die Charta der deutschen Muslime (Hanel: oder die Grundsatzerklärung der VIOZ) alle Organisationen der Muslime in Deutschland stellen dies unmissverständlich fest.

Sie Herr Staufer nehmen EIN Gerichtsurteil von irgendwo auf der Welt und sagen: Todesurteil.

Sie haben ein Problem, die Gesamtschau der Thematik anwenden zu wollen.

Die muslimischen Gelehrten haben schon in früher Zeit festgestellt, dass die Todesstrafe nicht für den (neuen) Nichtmuslim anzuwenden ist, sondern eben nur dann, wenn eine Bekriegung des Staates mit der Handlung dieser Person einhergeht.

Fragen Sie sich: gibt es heute irgendeine Verfassung eines Staates auf der Welt, welche die Todesstrafe für den Abfall von der Religion vorsieht? Und zum Fall Saudi Arabien, Saudi Arabien hat gar kein kodifiziertes Recht …

Religionsfreiheit ist ein individuelles Recht.

 

BS: Aber in Marokko darf man nicht sagen, man wäre Atheist und Konvertiten haben mit Gefängnis zu rechnen.

 

AZ: In den muslimischen Ländern gibt es doch kommunistische Parteien. Sind Kommunisten nicht gottlos? In Abu Dhabi, auf Al Jazeera werden doch live Diskussionen mit Abgefallenen gehalten. Missbräuche dürfen doch nicht nur im Bereich des Religiösen verortet werden, sondern sind ein Problem des Regimes und durchaus auch anderer Interessen. Sie müssen den Überblick behalten.

 

BS: Sind Menschenrechte für den Islam etwas Importiertes?

 

RL: In allen höher entwickelten Zivilisationen finden sie so etwas. Menschenrechte sind sozusagen ein Erbe der Menschheit.

 

AZ: Die von Prophet Muhammad (a.s.) verfasste Charta von Medina; Übersetzung Hanel (alternativer Text) ist Beleg für diesbezügliche islamische Kompatibilität. Der Gedanke an sich ist also den Muslimen durchaus nicht fremd. Doch welche Entwicklung hat diese Idee in der islamischen Welt durchgemacht?

Die Kolonialmächte haben diese Rechte ja nicht angewandt … daher ist eine Antipathie entstanden, weil die Idee der Menschenrechte als Instrument der Kolonialherrschaft angesehen wurde.

 

BS: Die Muslime gaben eine eigene Menschenrechtskonvention heraus, mit dem Vorbehalt, dass diese nicht gegen Bestimmungen der Scharia gerichtet sein dürfe. Was könnte dies denn sein?

 

RL: z.B. bei der Sexualität oder Vererbung – es gibt allerdings große diesbezügliche Entwicklungen in der muslimischen Welt. In der muslimischen Welt gibt es parallele Rechtssysteme (z.B. englisches oder französisches Recht plus altes islamisches Recht). Die Aufgabe besteht wohl darin, diese Systeme besser aufeinander abzustimmen. Die Scharia kann nicht weggedacht werden und das scheint mir auch legitim zu sein.

 

BS: Sie können doch nicht leugnen, dass es de facto Probleme mit Menschenrechtsverletzungen in den muslimischen Ländern gibt.

 

AZ: Sie wollen den Überblick nicht haben, das ist ein Problem. Menschenrechtsverletzungen sind doch nicht auf muslimische Länder beschränkt … USA und sonst wo. Schauen wir uns doch die komplexen Umstände an. Die politischen, sozialen, wirtschaftlichen Bedingungen in den einzelnen Ländern … und – haben die Menschen in diesen Ländern überhaupt die Möglichkeit gestaltend in die politischen Verhältnisse ihrer Länder einzugreifen? Und fragen wir mal – WEN betreffen doch die Menschenrechtsverletzungen in den muslimischen Ländern in erster Linie? Meist sogar die MUSLIME! Der Staat diskriminiert ALLE Menschen. Und – wir wollen im Bereich des MACHBAREN diskutieren! Und viel Blut ist in Europa im Kampf um die Menschenrechte geflossen

 

BS: Stellen Sie eine Zunahme der Islamophobie fest?

 

RL: Leider ja. Das soziale Klima ist härter und kälter geworden. Die Belästigung, vor allem von Frauen auf der Straße hat zugenommen.

 

AZ: Ja – und ein Grund ist die Angst vor dem Fremden. Desinformation und Informationsdefizite sind auf beiden Seiten zu verorten. Die Politiker nützen dies, um von anderen Problemen abzulenken. Tatsache ist, dass wir gemeinsame Probleme haben, die wir auch nur gemeinsam zu lösen vermögen.

 

BS: Was sollten Muslime in diesem Fall tun? Sich wehren, vermehrt sich an die Polizei wenden?

 

RL: Ein monitoring wäre gut, wo diese Vorfälle statistisch erfasst werden (Hanel: HIER wurde versucht solch ein monitoring zu starten. Mit leider noch wenig Erfolg – vielleicht kann dieser Link weitergegeben werden …).

Die Öffentlichkeitsarbeit und die Politik ist in dieser Angelegenheit schon auch gefragt.

 

Noch einige Bemerkungen:

·         Vielfalt gibt es im Christentum – warum wird diese Vielfalt nicht auch den Muslimen zugesprochen und auf EINEN Gesprächspartner beharrt?

·         Muslime brauchen einfach noch mehr Zeit – um einander (sie kommen aus zu vielen verschieden geprägten Ländern) und die hiesigen Verhältnisse besser kennen zu lernen.

·         Die Verantwortung der Medien und aller Beteiligten sollte nicht unterschätzt werden.

·         Nur gemeinsam können die gemeinsamen Probleme gelöst werden.

·         Muslime müssen sich noch besser organisieren.

·         Es muss auch klargestellt werden: WER spricht für WEN?

·         Die allgemeine Transparenz muss erhöht werden.

 

 

 

Vortrag über die kulturelle Identität im Migrationszeitalter

von Prof. KRAMER

 

Zusammenfassung:

 

Die Bereiche des (runden) Traditionellen,

des vielfältig "Offenen" und des

(kantig) Normativen müssen mehr miteinander kommunizieren und von einander lernen.

 

Hat doch jeder Bereich seine natürliche und berechtigte Entstehungsgeschichte, die allerdings vom Anderen wahrgenommen und gekannt werden sollte.

 

Das Motto des Projekts "Zelt-Abrahams":

"Ohne Angst verschieden und doch gleichberechtigt sein" – scheint einen probaten Ansatz dafür zu liefern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Workshop zu: RELIGIONSFREIHEIT, FRAGEN DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN ANERKENNUNG

 

Es gibt positive ("jeder darf wählen") und negative ("keiner darf gezwungen werden") Religionsfreiheit.

 

Muslime können nicht nachvollziehen, dass die Beschränkung der Religionsfreiheit durch die Minarettverbotsinitiative "gegen den (bösen fremdländischen) Islam, aber nicht gegen die (guten einheimischen) Muslime" gemünzt war. Was ist ein Muslim ohne Islam? Ein Muslim kann nicht getrennt vom Islam gesehen werden, kann sich selbst nicht von seiner Religion getrennt begreifen.

Andererseits ist es aber dennoch möglich zwischen (ideal) islamischem und (menschlich defizitärem) muslimischem Verhalten zu differenzieren.

 

Wesentlich zu beachten ist daher das Spannungsfeld zwischen Selbstdefinition und Fremddefinition und zwischen dem jeweiligen Wortverständnis. (z.B. was ist ISLAMISMUS?)

 

Fragen:

·         Wie soll es weitergehen?

·         Heilt die Zeit die Wunden?

·         Was ist ein kluges Vorgehen?

·         Bedarf der Art 15 nicht genauerer Definition?

·         Gibt es einen Unterschied zwischen der USA und Europa in dieser Frage?

·         Ist für die Muslime in der Schweiz die öffentlich rechtliche Anerkennung ein Ziel?

·         Muss eine religiöse Gemeinschaft aufgrund der Anzahl ihrer Mitglieder öff. rechtl. anerkannt werden?

 

Die Zeit wird in diesem Fall die Wunden nicht heilen, da das Abstimmungsergebnis als Aufhänger gebraucht wird, um nicht nur wahlkampftaktisch gegen die weitere "Islamisierung" Stimmung zu machen. Die gesellschaftliche Kluft wird daher größer.

 

Aber auch eine positive Vision ist denkbar. Möglicherweise wird durch das nun initiierte Aufeinander eingehen MÜSSEN, tatsächlich auf eine gemeinsame Aufarbeitung längst fälliger (nur gemeinsam lösbarer) Aufgaben hin kooperiert und somit ein positives Klima geschaffen, welches in einigen Jahren die Rücknahme des Entscheides durch eine erneute Volksabstimmung möglich wird. (Hanel: ein Vision die wir gerne unterstützen – allerdings steht zu befürchten, dass die auf ein anderes Ziel hin stimulierte Mehrheit hier nicht mitmachen wird. Auch der abträgliche Einfluss aus dem Ausland, die funktionierende Kooperation politisch rechter Kräfte und nicht zuletzt die demographische und soziale Situation der Muslime sind dieser Vision abträgliche Faktoren.)

 

Muslime in der Schweiz stehen voll inhaltlich hinter umfänglicher Religionsfreiheit.

 

Die Frage der Menschenrechte ist nicht einfach von erhabenem Platze aus mit erhobenem Zeigefinger zu dozieren.

Menschenrechte sind immer einer Interpretation unterworfen und vor allem vor dem Hintergrund eines präferierten Gesellschaftssystems zu betrachten. Menschenrechte sind – entgegen der Meinung Einiger, durchaus auch aus den Religionen ableitbar. Auch wenn klar ist, dass Religionen eher als Heilslehren zu verstehen sind und Menschenrechte eher Abwehr- und Kontrollmechanismus gegen die Vereinnahmung durch bestimmte Heilslehren darstellen. Auch die katholische Kirche sprach sich noch bis 1965 gegen die verbindliche Anerkennung der Menschenrechte aus: "Ein Irrtum hat kein Recht".

 

In der Schweiz ist die Größe eine Religionsgemeinschaft ganz klar kein verbindliches Merkmal für eine öffentlich rechtliche Anerkennung. Die öffentlich rechtliche Anerkennung ist ein politischer Entscheid.

Die Schweiz ist aber offenbar an eine Wegscheide gelangt und muss sich überlegen, auch anderen religiösen Gemeinschaften die ö. r. nicht weiter zu versagen.

 

Die öffentlich rechtliche Anerkennung könnte man einen politischen Mittelweg zwischen "Freiheit und Kontrolle" nennen.

 

Einige mögliche Kriterien für die Anerkennung sind:

·         Kulturelle Bedeutung

·         Größe der Gemeinschaft

·         Historischer Hintergrund (Scheich Ibrahim der Entdecker Petras, Islamische Beiträge zur europ. Kultur)

·         Dauer des Wirkens (mind. 20 Jahre)

·         Nachhaltigkeit des sozialen Engagements

·         Art der Vermittlung ihrer wesentlichen Werte

 

Auch gilt, nicht nur für Muslime zu überlegen, welche Art der Anerkennung die für sie geeignete ist.

 

·         die öffentlich rechtliche Anerkennung

·         die privatrechtliche Anerkennung (siehe "Staat und Religion in der Schweiz" Seite 3). Weitere Links.

 

Manche fänden es gut, wenn von den Muslimen (oder dann auch von allen Religionen) die Anerkennung der Grundrechte eingefordert würde.

Einerseits widerspricht dies der Rechtsgleichheit (wenn solches nur von Muslimen eingefordert wird) oder der Rechtsstaatlichkeit, wenn "Menschenrechte auf totalitäre Art und Weise aufgezwungen werden". Ausreichende Verbindlichkeit hat in jedem Fall die geübte Rechtstreue (Hanel: d.h. denken darf man was man will, auch sagen – in gewissem Rahmen, solange man in der Tat NICHT gegen die staatlichen Gesetze verstößt.)

Also ist DIESE Vorgangsweise zurzeit rechtlich undenkbar und wird auch von den Staatsrechtlern im Allgemeinen nicht unterstützt – doch die Idee hat (Hanel: populistische, totalitäte) Zukunft.

 

Der Artikel 15 braucht aus historischer Sicht KEINE nähere Definition, um den Spielraum und Wirkungsbereich nicht zu beschränken und die politische Flexibilität in der Anwendung zu gewährleisten.

Aus moderner Sicht ist eine weitere Bevormundung über den Ruf nach weiteren Gesetzen "in".

 

Der Unterschied zwischen Europa besteht darin, dass in den USA dem Staat die Einmischung in religiöse Angelegenheiten VERBOTEN ist. De facto wirkt er über das persönliche, mehr oder weniger vorbildliche Auftreten der politischen Vertreter aber massiv auf die Perzeption von Religion auf die Bürger ein.

In Europa hat sich der Staat im Prinzip auf die neutrale Gleichbehandlung aller Religionen  verpflichtet.

 

Für die Schweizer Muslime – so der Konsens in der Runde – ist die Anerkennung ein mittel- bzw. langfristiges Ziel. Welcher Art der Anerkennung (öffentlich rechtliche oder private) die anzustrebende ist, werden die künftigen Entwicklungen weisen.

Der Beitrag der Muslime dazu ist die transparente Sensibilisierung der eigenen Mitglieder in vielen Fragen voranzutreiben (Hanel: EIN Versuch ist die Dokumentation auf dem GSIW-Forum)

Die Anerkennung kann und will im Prinzip auch von Muslimen in der Schweiz nur über die Verwirklichung der individuellen Freiheit und des friedlichen Zusammenlebens in der Schweiz erreicht werden.

 


BLITZLICHTER zur Veranstaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Workshop: MUSLIMSEIN in EUROPA

 

Frage: Gibt es einen europäischen Islam?

 

Man war sich einig – ja, es gibt den europäischen Islam.

(Hanel: Einen "EURO-Islam" gibt es wohl nicht, gleichwohl aber einen "europäischen Islam". Er zeichnet sich durch die Vielfältigkeit aus, bedingt durch die religiöse Kultur in den mehr als 100 Herkunftsländern der Muslime in Europa und selbstverständlich kennzeichnet die europäischen Muslime bereits eine freiere Herangehensweise, die traditionellen Quellen zu lesen und auch neu zu interpretieren.)

 

In der Gruppe wurde plädiert, bei öffentlichen Auftritten öfter auch andere Muslime einzuladen, als die bekannten Gesichter, um das bunte Bild des Islam in Europa greifbarer zu machen.

 

Frage: Wann ist ein Mensch integriert?

 

Diese Frage blieb letztlich unbeantwortet, da die Unterschiede in der Definition von Integration zu groß waren und es auch die bereits erwähnte Spannung zwischen Fremd- und Selbstdefinition noch zu bearbeiten und beherrschen gilt.

 

Workshop: FRAU im ISLAM und CHRISTENTUM

 

Die "Bilder" in den Köpfen (Hanel: um nicht zu sagen "Vorurteile und Misskonzeptionen" auf beiden Seiten. Siehe HIER auch eine durchaus provokative, vergleichende Darstellung) prägen dieses Thema dominant.

 

Musliminnen bezeichnen das Tragen des Kopftuches als Teil ihres persönlichen Entwicklungs- und Reifeprozesses.


Wichtig ist für alle Teilnehmer, dass diese Bilder – auch in der täglichen Begegnung – an- und ausgesprochen werden. Musliminnen DARF man ansprechen (Hanel: und sie beißen nicht, außer, sie werden angegriffen – dann könnte das schon passieren ;-))

 

Zu lernen wäre die Akzeptanz, dass Werte nicht (ge)recht oder un(ge)recht sind – sondern VERSCHIEDEN.

Siehe nochmals das Motto des Projektes "Zelt-Abrahams": "Ohne Angst verschieden sein"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Workshop: KLEIDER und LEUTE

 

Religiöse Symbole – (Hanel: vor allem fremde)  z.B. das Kopftuch sind nicht so gerne in der religiös neutralen (Hanel: dachte, wir lebten in einer "christlich-jüdisch geprägten" Kulturlandschaft) nicht so gerne gesehen.

 

Gemeinsamkeiten mit der Tracht christlicher Schwestern wurden erörtert à die Freiheit der (Hanel: sittlichen) Kleiderwahl kann ja wohl doch niemandem abgesprochen werden.

Christliche Schwestern tragen nicht immer ihre Ordenstracht.

 

Auch hier wurde die Wichtigkeit des Gesprächs betont.

(Hanel: Bemerkenswert, dass auch in dieser Gruppe das "Kopftuch" im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand.)

 

 

Workshop: Interkulturelles ZUSAMMENLEBEN

 

Jede Verschiedenheit sollte als Bereicherung erkannt und das Schöne darin gefunden werden.

 

Es braucht Gespräche und für offene Gespräche braucht es VERTRAUEN.

Moderation der Gespräche ist meist sehr zum Nutzen, weil oftmals Emotionen nicht leicht kontrollierbar sind.

Gespräche sollen vor allem auf LOKALER Ebene, im Ort geführt werden.

 

Jugendliche als Brückenbauer? (Hanel: Siehe den Vortrag: "Muslimische Jugendliche – Brückenbauer zwischen Herkunft und Zukunft")

 

2 Beispiele:

Eine Muslimin, welche beabsichtigt hatte, am Arbeitsplatz das Kopftuch zu tragen, hat entsprechende "Vorbereitungsarbeit" geleistet und traf auch deshalb auf keinerlei Widerstände.

 

 Ein junger Muslim überforderte beim Militär den Vorgesetzten durch sein Gebet – der "ich habe gebetet" als "ich habe das Bett gemacht" verstanden hatte.

 

Workshop: Religionsfreiheit und Anerkennung

 

"2 Nüsse, wohl knackbar – doch essen sollen wir sie noch nicht"

 

1.       Die Religionsfreiheit muss verteidigt werden – doch das Wort "Freiheit" muss noch näher untersucht werden (Hanel: dann wohl auch das Wort "Religion").

2.       Anerkennung = Mittelweg = Regelungsabkommen

 

Weitere Details oben auf den Seiten 5-6.

 

 

Abschließend wurde aus dem Brief der 138 muslimischen Gelehrten an Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI gelesen. Lesen Sie hier die Übersetzung von Muhammad Hanel (Teilnehmer am workshop).