GSIW100.jpgGESELLSCHAFT SCHWEIZ – ISLAMISCHE WELT

SOCIETÀ SVIZZERA – MONDO ISLAMICO

SOCIÉTÉ SUISSE – MONDE ISLAMIQUE    

 

 

 

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GSIW z.Hd. Mohamed HIGAZY           

Tränkebachstrasse 45

8712 Stäfa

 

 

Auszug aus den Statuten der „Gesellschaft Schweiz – Islamische Welt“ (GSIW)

 

 

I. Name und Sitz

 

Art. 1

 

Unter dem Namen GESELLSCHAFT SCHWEIZ – ISLAMISCHE WELT (abgekürzt GSIW) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich am jeweiligen Sitz der Geschäftsstelle.

 

 

II. Tätigkeit

 

Art. 2

 

Ziele der Gesellschaft sind

 

·         Wahrung der Rechte der Musliminnen und Muslime in der Schweiz

 

·         Offener Dialog mit den Menschen und den Institutionen der schweizerischen Gesellschaft

 

·         Förderung der Integration der Musliminnen und Muslime, insbesondere der zweiten und dritten Einwanderergeneration

 

 

III. Mitgliedschaft

 

Art. 3

 

Jede in der Schweiz wohnhafte Person, welche die Ziele der Gesellschaft anerkennt, kann Mitglied der Gesellschaft werden.

 

 

Art. 4

 

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe der Beitrittserklärung oder durch die Einzahlung des Mitgliederbeitrags und endet durch den Tod, durch eine Aus­trittserklärung auf das Ende eines Kalenderjahres sowie durch Ausschluss durch den Vorstand wegen Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrags, Schädigung der Gesellschaft in ideeller oder materieller Hinsicht oder aus anderen schwerwiegenden Gründen.

 

 

Zürich, im Juni 2005 FL         

Gesellschaft Schweiz – Islamische Welt (GSIW)

      Unterschrift Elisa2

    

Dr. Ahmad Elisa

Präsident