Das Wort "KRIEG" im Qur'an

 

2: 190

UND KÄMPFT um der Sache Gottes wegen gegen jene, die Krieg gegen euch führen,

doch begeht keine Aggression – denn wahrlich, Gott liebt keine Aggressoren.[1]

 

 

2: 278

O ihr, die ihr zum Glauben gelangt seid! Bleibt euch Gottes bewusst, und gebt allen Anspruch auf ausstehenden Wuchergewinn auf, wenn ihr [wahrlich] Gläubige seid;[2]

 

2:279

denn wenn ihr es nicht tut, dann wisset, dass ihr euch im Krieg mit Gott und Seinem Gesandten befindet. Doch wenn ihr bereut, dann sollt ihr Recht auf [Rücker­stattung eures] Grundkapitals haben;[3] ihr werdet kein Unrecht tun, noch sollt ihr betrogen werden.

 

 

4: 71

O IHR, die ihr zum Glauben gelangt seid! Seid umfänglich gegen Gefahr gerüstet, ob ihr nun in kleinen Gruppen oder alle gemeinsam in den Krieg zieht.[4]

 

 

4: 83

UND WENN irgendeine [geheime] Neuigkeit, den Frieden oder Krieg betreffend zu ihrer Kenntnis gelangt,[5] so verbreiten sie diese weit – wohingegen, wenn sie solches doch nur dem Gesandten oder jenen unter den Gläubigen mitteilten, denen Befehlsgewalt überantwortet wurde,[6] wie jenen, die mit Aufklärung beschäftigt sind,[7] würden diese bestimmt wissen [was damit zu tun wäre]. Und wäre es nicht der Huld Gottes gegen euch, und Seiner Gnade wegen, wären doch alle, bis auf wenige unter euch, gewiss Satan gefolgt.

 

 

4: 89

Sie sähen es gerne, wenn ihr die Wahrheit verleugnetet, gerade so wie sie diese verleugneten, damit ihr sein solltet wie sie. Nehmt sie daher nicht als eure Verbündete, solange, bis sie sich dem Reich des Bösen um der Sache Gottes wegen versagten[8]; und wenn sie zu [offener] Feindschaft gegen euch zurückkehren, verfolgt sie und erschlagt sie, wo immer ihr sie findet. Und nehmt nicht einen von ihnen[9] zum Verbündeten oder Helfer,

 

4: 90

außer er wäre [von jenen] die ein Ab­kom­men mit Leuten haben, an welche ihr selbst durch ein vertragliches Abkommen gebun­den seid, oder einer von jenen, der zu euch kommt, weil sein Herz zusammen­schrumpft [ob des Gedankens] Krieg gegen euch oder gegen sein eigenes Volk zu führen – obwohl, wenn Gott gewollt hätte, sie stärker, als ihr es seid, gemacht zu haben, hätten sie euch sicherlich bekriegt.[10] Daher, wenn sie euch (in Ruhe; MH) lassen und euch nicht bekriegen, und euch den Frieden anbieten, erlaubt euch Gott keineswegs, ihnen Leid zuzufügen.[11]

 

4: 91

Ihr werdet andere finden, die vor euch sicher sein wollen und auch sicher vor ihrem eigenen Volk, [doch sie,] immer wenn sie sich einer neuen, bösen Versuchung gegenüber sehen, stürzen sich kopfüber hinein.[12] Daher, wenn sie euch nicht (in Ruhe, in Frieden; MH) lassen, und euch nicht Frieden anbieten, und ihre Hände nicht zügeln, verfolgt sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet: denn gegen solche wie sie haben wir euch voll ermächtigt [Krieg zu führen].[13]

 

4: 92

UND ES ist nicht denkbar, dass ein Gläubiger einen anderen Gläubigen töte, außer aus Versehen.[14] Und dem, der einen Gläubigen aus Versehen getötet hat, wird es zur Pflicht gemacht, eine gläubige Seele aus der Knechtschaft zu befreien und eine Entschädigung an die Verwandten des Opfers zu zahlen,[15] außer sie verzichten aus Wohltätigkeit darauf. Nun, wenn der Getötete, selbst ein Gläubiger, zu Leuten gehört, mit welchen ihr euch im Krieg befindet,[16] [soll die Bestrafung dafür sein] die Befreiung einer gläubigen Seele aus der Knechtschaft; wohingegen, wenn er zu einem Volk gehört, an das ihr über ein Abkommen gebunden seid, soll eine Abfindung an seine Verwandte bezahlt werden, zusätzlich zur Befreiung einer gläubigen Seele aus der Knechtschaft.[17] Und wer dies nicht leisten kann, soll [stattdessen] zwei aufeinander folgende Monate fasten.[18] [Dies ist] die Sühne, von Gott geboten: und Gott ist wahrlich Allwissend, Weise.

 

4: 93

Doch wer absichtlich einen anderen Gläubigen tötet, so soll sein Lohn die Hölle sein, darin zu verbleiben, und Gott wird ihn verdammen, und ihn zurückweisen, und wird eine fürchterliche Strafe für ihn bereithalten

 

4: 94

[Daher,] O ihr, die ihr zum Glauben gelangt seid, wenn ihr in der Sache Gottes [in den Krieg] auszieht, gebraucht euer Urteilsvermögen, und sagt nicht zu irgendeinem – aus Begierde nach den vergänglichen Gütern des weltlichen Lebens – der euch den Friedensgruß entbietet, "Du bist kein Gläubiger",[19] denn bei Gott sind überreichliche Gewinne. Ihr selbst befandet euch einst auch in solcher Situation[20] - doch Gott war huldvoll gegen euch. Gebraucht daher euer Unterscheidungsvermögen: wahrlich, Gott ist Sich stets im Klaren darüber, was ihr tut.

 

 

4: 101

UND WENN ihr [in den Krieg] über die Erde zieht, begeht ihr keine Sünde, wenn ihr das Gebet abkürzt,[21] wenn ihr Grund zur Furcht habt, dass jene, die darauf erpicht sind die Wahrheit zu leugnen, plötzlich über euch herfallen könnten:[22] denn, wahrlich, jene, welche die Wahrheit leugnen, sind eure unverblümten Feinde.

 

 

5: 33

Es ist nur eine gerechte Vergütung für jene, welche Krieg gegen Gott und Seinen Gesandten[23] führen, und die danach trachten, Verderben auf Erden zu verbreiten, dass sie in großer Zahl getötet, oder in großer Zahl gekreuzigt werden, oder, als Er­gebnis ihrer Perversität in großer Anzahl ihre Hände und Füße abgehauen bekommen;[24] oder [vollständig] von [dem Antlitz] der Erde verbannt werden; derart ist ihre Schänd­lich­keit auf Erden.[25] Doch im kommenden Leben erwartet sie [noch mehr] fürchterliche Strafe,

 

5: 34

außer auf jene [von ihnen], die bereuen, bevor ihr [O Gläubige] mächtiger als sie werdet;[26] denn ihr müsst wissen, dass Gott Vieles-Vergebend ist, ein Spender der Barmherzigkeit.

 

 

5: 64

Und die Juden sagen, "Gottes Hand ist gefesselt!" Ihre eigenen Hände sind gefesselt; und [von Gott] verworfen sind sie, wegen dieser ihrer Behauptungen.[27] Nein, vielmehr sind Seine Hände weit ausgestreckt; Er ergießt [Huld] wie Er es will. Aber alles, was dir [O Prophet] von deinem Erhalter herabgesandt wurde, wird bestimmt viele von ihnen noch halsstarriger in ihrer maßlosen Überheblichkeit und ihrem Leugnen der Wahrheit machen. Und so haben Wir bis zum Auferstehungstag Feindschaft und Hass unter die Befolger der Bibel gesetzt;[28] jedes Mal, wenn sie die Feuer des Krieges entzünden, löscht Gott sie aus,[29] und sie bemühen sich sehr, Verderben auf Erden zu verbreiten; und Gott liebt nicht die Verderben Verbreitenden.

 

 

8: 1

SIE WERDEN DICH nach der Kriegsbeute befragen. Sprich: "Alle Kriegsbeute gehört Gott und dem Gesandten."[30] Bleibet daher Gottes bewusst und haltet die Bande der Bruder­schaft unter euch am Leben,[31] und hört auf Gott und Seinen Gesandten, wenn ihr [wirklich] Gläubige seid!

 

 

8: 56

UND WAS JENE betrifft, mit welchen du ein Abkommen getroffen hast, und die dann dieses Abkommen bei jeder Gelegenheit gebrochen haben[32] – weil sie Gottes nicht gedenken –

 

8: 57

wenn du sie im Krieg [mit dir] findest, so präge mit ihnen ein schreckliches Beispiel für jene, welche ihnen folgen,[33] damit sie es sich zu Herzen nehmen mögen;

 

8: 58

oder, wenn du Grund hast, Verrat[34] von Leuten zu befürchten [mit welchen du ein Abkommen hast], so wirf es ihnen in gleicher Weise zurück:[35] denn wahrlich, Gott liebt nicht die Verräter!

 

 

8: 68

Wäre es nicht aufgrund eines bereits gefassten Beschlusses von Gott, so hätte euch wirklich eine schwere Strafe wegen all der Gefangenen, die ihr gemacht habt, getroffen.[36]

 

8: 69

Genießt also all das rechtmäßige und gute von den Dingen, die ihr im Krieg erbeutet habt, und bleibet Gottes eingedenk: wahrlich, Gott ist Vieles-Vergebend, ein Spender der Barmherzigkeit.

 

 

9: 29

[Und] kämpft gegen jene, die – obgleich ihnen [zuvor] Offenbarung gewährt worden war[37] - nicht [wirklich] an Gott, noch an den Jüngsten Tag glauben, und das als nicht verboten erachten, was Gott und Sein Gesandter verboten haben,[38] und die nicht der Religion der Wahrheit folgen, [die Gott ihnen auferlegt hat],[39] bis sie [einwilligen,] die Ausnahmesteuer mit williger Hand [zu] zahlen, nachdem sie [im Krieg] gedemütigt wurden.[40]

 

 

9: 38

O IHR, die ihr zum Glauben gelangt seid! Was fehlt euch, dass, wenn ihr aufgerufen werdet, "Zieht in den Krieg, der Sache Gottes wegen", ihr ganz fest dem Irdischen anhaftet?[41] Wollt ihr euch mit [den Annehmlichkeiten] dieser Welt zufrieden geben, anstatt [mit dem Guten] des jenseitigen Lebens? Ist doch das Vergnügen in dieser Welt nur eine geringe Sache, wenn es mit dem kommenden Leben verglichen wird!

 

9: 39

Wenn ihr nicht in den Krieg [für die Sache Gottes] zieht, wird Er euch mit schwerer Strafe bestrafen, und an eure Stelle ein anderes Volk setzen – wohingegen ihr Ihm in keiner Weise schaden werdet: denn Gott hat die Macht, Alles zu wollen.

 

9: 40

Wenn ihr dem Gesandten nicht beisteht,[42] dann [wisset, dass Gott dies tun wird, gerade so, wie] Gott ihm zu der Zeit half, als jene, welche darauf versessen sind, die Wahrheit zu leugnen, ihn vertrieben, [und er doch nur] einer von zweien war:[43] als diese beiden in der Höhle [versteckt] waren, [und] der Gesandte zu seinem Gefährten sprach, "Sei nicht bekümmert: wahrlich, Gott ist mit uns."[44] Und darauf sandte Gott Seinen inneren Frieden auf ihn herab, und half ihm mit Mächten, die ihr nicht sehen könnt,[45] und machte die Absicht jener vollständig zunichte, die darauf versessen waren, die Wahrheit zu leugnen, wohingegen die Sache Gottes überlegen blieb:[46] denn Gott ist Allmächtig, Weise.

 

9: 41

Zieht in den Krieg, ob es [nun für euch] leicht oder schwer ist,[47] und strengt euch mit eurem Vermögen und euren Leben in der Sache Gottes hart an: dies ist zu eurem eigenen Wohl – wenn ihr dies nur wüsstet!

 

 

9: 81

JENE [Heuchler] die zurückgelassen wurden, genossen ihr Fernbleiben [vom Krieg],[48] nach [dem Abmarsch] des Gesandten Gottes, denn sie hatten den Gedanken gehasst, sich mit ihrem Vermögen und Leben für die Sache Gottes einzusetzen; und sie haben [sogar zu anderen] gesagt, "Zieht bei dieser Hitze nicht in den Krieg!"

Sprich: "Das Feuer der Hölle ist weit heißer!" Hätten sie nur diese Wahrheit verstanden!

 

9: 82

Lass sie also ein wenig lachen – denn, viel werden sie weinen,[49] als Lohn dafür, was sie erworben haben.

 

9: 83

Daher, [O Prophet,] wenn Gott dich wieder Angesicht zu Angesicht mit einigen von ihnen bringt,[50] und sie dich dann um Erlaubnis bitten, mit dir [in den Krieg] zu ziehen, sprich: "Niemals sollt ihr mit mir ausziehen, noch mit mir gemeinsam den Feind bekämpfen! Seht, euch gefiel es sehr, das erste Mal zu Hause zu bleiben: bleibt also mit jenen zu Hause, die zurück [zu] bleiben [haben]!"[51]

 

9: 84

Und niemals sollt ihr über irgendeinem von ihnen der gestorben ist, beten, und auch sollt ihr nicht an seinem Grabe stehen:[52] denn seht, sie waren versessen darauf, Gott und Seinen Gesandten zu verleugnen, und sie starben in diesem, ihrem Frevel.[53]

 

9: 85

Und lass ihre weltlichen Güter und [ihr Vergnügen welches sie daraus ziehen und] ihre Kinder nicht deine Bewunderung erregen: Gott will sie dadurch nur [im Leben] in dieser Welt prüfen, und [lässt] ihre Seelen verscheiden, während sie [immer noch] die Wahrheit leugnen.[54]

 

9: 86

[Wahrlich leugnen sie sie:] denn, als sie über die Offenbarung aufgerufen worden waren,[55] "Glaubt an Gott und kämpft hart [in Seiner Sache] zusammen mit Seinem Gesandten", verlangten [selbst] solche von ihnen, die dazu gut in der Lage waren [in den Krieg zu ziehen] Freistellung, indem sie sagten, "Erlaube uns mit jenen zurückzubleiben, die zu Hause bleiben!"[56]

 

 

9: 107

UND [es gibt Heuchler,] die ein [eigenes] Gebetshaus errichtet haben, um Unheil zu schaffen, und den Abfall vom Glauben voranzutreiben und um Uneinigkeit unter den Gläu­bigen zu erzeugen, und um einen Außenposten für all jene einzurichten, die von Beginn an gegen Gott und Seinen Gesandten Krieg geführt hatten.[57] Und gewiss werden sie [zu euch] schwören [O Gläubige], "Wir hatten nur die besten Absichten!" – wohin­gegen Gott [Selbst] bezeugt, dass sie lügen.[58]

 

 

9: 122

Wegen all dem ist es nicht wünschenswert, dass [in Kriegszeiten] alle Gläubige zu Felde ziehen. Von jeder Gruppe sollen aus ihrer Mitte einige davon abstehen, in den Krieg zu ziehen, und sich [stattdessen] dem tieferen Wissenserwerb im Glauben widmen, [und so in die Lage kommen] um ihre heimkehrenden Brüder zu unterrichten, damit [auch] diese sich selbst vor dem Bösen zu hüten vermögen.[59]

 

 

17: 3

O ihr Nachkommen jener, welche Wir [in der Arche] mit Noah getragen haben!

Seht, er war [Uns] ein höchst dankbarer Diener!

 

17: 4

Und Wir machten dies den Kindern Israels durch Offenbarung bekannt:[60] "Zweimal, wahrlich, werdet ihr Verderben über die Erde bringen und werdet wahrlich grob anmaßend sein![61]

 

17: 5

Deshalb, als die Vorhersage des ersten Mals dieser beiden [Perioden der Ungerechtigkeit] wahr wurde, sandten Wir einige Unserer Leibeigenen, (begabt) mit schrecklicher Kriegskunst gegen euch und sie richteten Verwüstung im ganzen Land an: und so wurde die Verheißung erfüllt.[62]

 

 

22: 39

ERLAUBNIS [zu kämpfen] ist jenen gegeben, gegen welche unrechtmäßigerweise Krieg geführt wird[63] - und, wahrlich, Gott hat wirklich die Macht ihnen zu helfen -:

 

22: 40

jenen, welche aus ihren Heimatländern gegen jegliches Recht vertrieben wurden, aus keinem anderen Grund, als weil sie sagen, "Unser Erhalter ist Gott!" Denn, hätte Gott die Leute nicht ermächtigt sich gegen andere zu verteidigen,[64] wären [alle] Klöster und Kirchen und Synagogen und Moscheen – in [all] denen Gottes Name reichlich hoch gelobt wird – [schon] zerstört worden. Und Gott wird sicherlich dem beistehen, der Seiner Sache beisteht; denn, wahrlich, Gott ist höchst Stark, Allmächtig,

 

22: 41

[Sich wohl bewusst] jener, die, [selbst] wenn Wir sie auf Erden bestärken, standhaft zum Gebet stehen, und in Nächstenliebe spenden und das Gute gebieten und das Falsche zu tun verbieten; aber bei Gott ruht der letztendliche Ausgang allen Geschehens.

 

 

27: 32

Sie fügte hinzu: "O ihr Edlen! Was ist eure Meinung zu dem Problem, welchem ich mich nun gegenüber sehe?[65] Niemals würde ich eine Entscheidung ohne euch treffen."

 

27: 33

Sie antworteten: "Wir sind mit Macht ausgestattet und mächtigem Heldenmut im Krieg – aber dein ist der Befehl; überlege daher, was du entscheiden wirst."

 

 

47: 4

WENN IHR nun [im Krieg] auf jene trefft, welche die Wahrheit beharrlich leugnen,[66] so haut ihnen die Hälse ab, bis ihr sie vollständig überwältigt habt, und dann schlagt sie in Fesseln;[67] doch danach [setzt sie frei] entweder durch einen Gnadenakt oder gegen Lösegeld, sodass die Last des Krieges fortgenommen werden möge:[68] so [soll es sein]. Und [wisse,] hätte Gott es gewollt, hätte Er sie sehr wohl [Selbst] bestrafen können; doch [Er wünscht, dass ihr euch anstrengt] um euch [alle] gegenseitig durch die anderen zu prüfen.[69] Und was jene betrifft, welche der Sache Gottes wegen fallen, so wird Er ihre Taten niemals vergeblich sein lassen.

 

 

47: 20

NUN SAGEN jene, welche zum Glauben gelangt sind, "Würde denn solche Offenbarung herabgesandt worden sein [die uns zu kämpfen erlaubte]!"[70] Doch da nun eine Offenbarung herabgesandt wurde, die klar und eindeutig ist,[71] die den Krieg erwähnt, siehst du jene, in deren Herzen Krankheit ist, dich [O Muhammad] in einer Weise ansehen, als würden sie jeden Moment aus Furcht vor dem Tode in Ohnmacht fallen! Doch viel besser für sie wäre

 

47: 21

Gehorsam [gegenüber dem Aufruf Gottes] und ein Wort von ihnen, welches [Seine] Zustimmung bekäme:[72] denn, da diese Angelegenheit [durch Seine Offenbarung] beschlossen ist, ist es doch zu ihrem eigenen Wohl, wahrhaftig gegenüber Gott zu bleiben.

 

 

48: 15

Sobald ihr [O Gläubige] zu einem Krieg aufzubrechen bereit seid, der Beute verspricht,[73] werden jene, die [früher] zurückblieben sagen, "Erlaube uns mit euch zu gehen" – [um zu zeigen, dass] das Wort Gottes sie zu ändern wünschten. [74] Sprich: "Auf keinen Fall werdet ihr mit uns gehen: Gott hat bereits erklärt [wem alle Beute gehört]."[75] Darauf werden sie sicherlich antworten, "Nein, ihr missgönnt uns nur [unseren Anteil an der Beute!" Nein, sie können doch nur einen so kleinen Teil der Wahrheit erfassen!

 

48: 16

Sprich zu jenen der Beduinen, die zurückgeblieben sind: "Die Zeit wird kommen, da ihr [zum Kampf] gegen ein Volk mit großer Kriegsmacht aufgerufen werdet:[76] ihr werdet gegen sie zu kämpfen haben [bis ihr getötet werdet] oder sie sich unterwerfen. Und dann, wenn ihr [diesen Ruf] beachtet, wird Gott euch reichliche Entlohnung gewähren; doch wenn ihr euch abkehrt, wie ihr euch dieses Mal abgekehrt habt[77], wird Er euch mit schmerzlicher Strafe bestrafen.

 

48: 17

Kein Vorwurf [für das Fernbleiben im Krieg in Gottes Sache] trifft den Blinden, auch nicht den Lahmen oder den Kranken;[78] doch jeder, der [den Aufruf von] Gott und Seinem Apostel achtet [in der Tat oder im Herzen],[79] den wird Er in, von Wassern durchzogene Gärten einführen; doch den, der sich abkehrt, wird Er mit schmerzlicher Strafe bestrafen.

 

48: 18

WAHRLICH, sehr zufrieden war Gott mit den Gläubigen, als sie dir [O Muhammad] ihre Treue unter jenem Baum schwuren,[80] denn Er wusste, was sie in ihren Herzen hegten; und so sandte Er ihnen inneren Frieden herab, und belohnte sie mit [der frohen Botschaft von] einem bald eintreffenden Sieg,[81]

 

48: 19

und [mit] reichlicher Kriegsbeute, welche sie erlangen werden: denn Gott ist wahrlich Allmächtig, Weise.

 

48: 20

[O ihr die ihr glaubt!] Gott hat euch reichliche Kriegsbeute versprochen, die ihr noch erhalten werdet; und Er hat euch diese [weltlichen] Güter im Voraus gewährt;[82] und die Hände von [euch feindlich gesinnten] Leuten abgehalten, damit diese [eure innere Stärke] ein Zeichen für die Gläubigen [in künftigen Zeiten] werde, und dass Er euch alle einen geraden Weg leite.

 

48: 21

Und es gibt noch andere [Gewinne] die noch außerhalb eurer Reichweite liegen,[83] die Gott [doch] bereits [für euch] erfasst hat: denn Gott hat die Macht Jedwedes zu wollen.

 

 

59: 8

[Somit, soll ein Teil solcher Kriegsgewinne] an die Armen unter jenen [gehen], welche sich dem Reich des Bösen versagt haben:[84] jene, welche aus ihrer Heimat und von ihrem Besitz vertrieben wurden, im Streben nach Gott und [Seinem] Wohlgefallen, und die [der Sache] Gott[es] und Seinem Gesandten helfen: sie sind es, die zu ihrem Wort stehen!

 

 

59: 11

WISST IHR NICHT Bescheid darüber, was jene, welche stets [ihre wirklichen Gefühle] verbergen,[85] zu ihren Brüdern, den Anhängern früherer Offenbarung, welche die Wahrheit leugnen, sprechen:[86] "Wenn ihr vertrieben werdet, so werden wir gewiss mit euch gehen und wir werden auf niemanden hören, der gegen euch ist; und wenn gegen euch Krieg geführt wird, werden wir euch gewiss zu Hilfe kommen." Doch Gott legt Zeugnis dafür ab, dass sie äußerst schamlos lügen:

 

59: 12

[denn] wenn jene [welchen sie sich gegenüber verpflichtet haben] wirklich vertrieben werden, werden sie nicht mit ihnen fortgehen; und wenn gegen sie Krieg geführt wird, werden sie ihnen nicht zu Hilfe kommen; und selbst wenn sie [es versuchten,] ihnen zu helfen, werden sie gewiss [in Flucht] ihren Rücken kehren, und am Ende werden sie [selbst] keine Hilfe finden.

 

59: 13

Nein, [O Gläubige] ihr ließet in ihren Brüsten eine Angst erstehen, größer als [sogar ihre Furcht vor] Gott: dies deshalb, weil sie Leute sind, welche versagen, die Wahrheit zu erfassen.[87]

 

59: 14

Niemals werden sie gegen euch kämpfen, [selbst nicht] gemeinsam, außer aus ihren befestigten Burgen heraus oder von hinter Mauern.[88] Schwer ist das kriegerische Zerwürfnis zwischen ihnen; du magst glauben, sie wären vereint, wohingegen ihre Herzen [in Wirklichkeit miteinander] uneins sind: dies deshalb, weil sie Leute sind, welche ihren Verstand nicht gebrauchen.[89]

 

Hanel, 7/10 (88)

 

 



[1] Dieser und die folgenden Verse legen unmißverständlich fest, dass für Muslime nur die Selbstvertei­di­gung (im weitesten Sinne des Wortes) Krieg rechtfertigt. Die meisten Kommentatoren stimmen darin überein, dass der Ausdruck la ta'tadu in diesem Zusammen­hang "begeht keine Aggression" bedeutet; wohingegen mit al-mu'tadin die Aggressoren, jene "die Aggression begehen" gemeint sind. Der Defensivcharakter eines Kampfes "um der Sache Gottes wegen" – das bedeutet für die ethischen Grundsätze, die von Gott vorgeschrieben sind – ist eindeutig durch den Einschub, "gegen jene, die Krieg gegen euch führen" belegt und wird in 22:39 noch weiter geklärt – "die Erlaubnis [zu kämpfen] ist jenen erteilt, gegen die unrechtmäßigerweise Krieg geführt wird", was gemäß aller verfügbaren Überlieferungen die früheste (und daher grundlegende) qur'anische Referenz zur Frage des dschihad ist (siehe Tabari und Ibn Kathir in ihren Kommentaren zu 22:39). Dass dieses frühe, fundamentale Prinzip der Selbstverteidigung als die einzig mögliche Rechtfertigung für Krieg im ganzen Qur'an hindurch aufrechter­halten wird, wird durch 60:8 belegt, wie auch durch den abschließenden Satz in 4:91, die beide später als obiger Vers offenbart wurden.

 

[2] Dies bezieht sich nicht nur auf die Gläubigen in jener Zeit, in welcher dieses Wucher Verbot ausgesprochen wurde, sondern auch auf die Leute, welche noch in späterer Zeiten an die qur'anische Botschaft glauben sollten.

 

[3] D.h., ohne Zinsen.

 

[4] Wörtl., "und zieht fort, [sei es] in kleinen Abteilungen oder alle gemeinsam" – letzteres bedeutet, was man heute "totalen Krieg" nennt. Der Ausdruck hidhr bedeutet nicht nur jenen Aufwand, den man gegen anstehende Gefahr zu treiben hat, sondern bezieht alle nötigen Vorbereitungen mit ein – in diesem Zusammenhang, militärische Organisation, Ausrüstung, etc. Das Problem der Kriegsführung erwächst aus den Prinzipien ideologischer Staatsführung, wie diese in Vers 59 dieser Sure vorgeschrieben wurde. Weil von den Muslimen erwartet wird, ihr Gemeinschaftsleben im Rahmen eines Staatsgefüges zu organisieren, dessen ideologische Grundprinzipien im Qur'an festgelegt sind, müssen sie gegen Feindlichkeiten gewappnet sein, die von solchen Gruppen oder Nationen ausgehen, welche der Weltsicht und dem Sozialsystem des Islams entgegenstehen und belegbar auf dessen Zerstörung hinarbeiten: daher spielt das Konzept des Verteidigungskriegs in der Sache Gottes (Dschihad) im sozio-politischen System des Islams eine sehr wichtige Rolle und wird den ganzen Qur'an hindurch oft angesprochen.

 

[5] D.h., die halbherzigen Anhänger des Islams, von welchen in vorigem Vers gesprochen wurde (Zamakhshari). Obige Referenz auf Frieden und Krieg – wörtl., "Sicherheit oder Gefahr (khawf)" – steht erstens mit den grundlegenden Prinzipien der Staatsführung, wie in Vers 59 dieser Sure erwähnt, in Verbindung und, zweitens, mit dem Diskurs über den Kampf in Gottes Sache, der mit Vers 71 beginnt.

 

[6] Wörtl., "von unter ihnen".

 

[7] Wörtl., "jene unter ihnen, welche [die Wahrheit] herauslocken", d.h., jene staatlichen Spezial­ein­heiten, die mit der Beschaffung politischer und militärischer Informationen und Aufklärung beauftragt sind.

 

[8] Siehe Sure 2, Vers 218, und auch die Anmerkung zu Vers 97 dieser Sure.

 

[9] D.h., irgendeiner derer, die sich dem "Reich des Bösen" nicht versagten und zwischen Glauben und Unglauben hin und her schwanken.

 

[10] Wörtl., "wenn Gott gewollt hätte, hätte Er ihnen sicherlich die Macht über euch gegeben, woraufhin…", etc. – was darauf hinweist, dass nur die mangelnde Stärke und nicht wirklich guter Wille sie dazu drängt, den Krieg gegen die Gläubigen einzustellen.

 

[11] Wörtl., "Gott hat euch keinen Weg gegen sie gegeben": ein Bezug auf das Gebot, welches im Vers 86 oben festgelegt wurde.

 

[12] Wörtl., "immer wenn sie der Versuchung zurück zugewandt werden (fitnah), werden sie darauf zurückgeworfen" oder "kopfüber in sie hineingeworfen".

 

[13] Wörtl., "(zu) dem haben wir euch klare Ermächtnis (sultan) gegeben" – eine geheiligte Bestärkung des Gebotes, welches nur Selbstverteidigung gestattet (vgl. 2:190 ff. und die dazu gehörenden Anmerkungen).

 

[14] Diesen Vers, in Verbindung mit dem Vers 93 gelesen, sind einige der mutazillitischen Gelehrten der Auffassung, dass ein Gläubiger, der absichtlich einen anderen Gläubigen tötet, als Ungläubiger zu gelten habe (Razi). Dies trifft natürlich nicht auf die Exekution eines Todesurteils, im Rahmen der Vollstreckung eines Gerichtsurteils zu.

 

[15] Wörtl., "seine Leute" - d.h., die Erben oder vom Opfer Abhängigen. Die "Befreiung einer gläubigen Seele aus der Knechtschaft", welche drei Mal in diesem Vers erwähnt wird, bezieht sich in erster Linie auf Kriegsgefangene (siehe die Anmerkung zu 8:67 und 58:3).

 

[16] Wörtl., "die feindlich gegen euch sind" – womit tatsächlicher Kriegszustand gemeint ist.

 

[17] Dies bezieht sich auf Fälle, wo das Opfer kein Muslim ist und zu einem Volk gehört, mit welchem die Muslime eine normale, friedliche Beziehung unterhalten; in diesen Fällen ist die Strafe die gleiche wie für das Töten eines Gläubigen unter gleichen Umständen.

 

[18] D.h., in der Art, wie dies für das Fasten im Monat Ramadan (siehe 2:183-187) vorge­schrie­ben ist. Diese Erleichterung gilt für eine Person, die sich eine Entschädi­gungszahlung oder den Freikauf eines Sklaven (Razi) nicht leisten kann, oder keinen Sklaven finden kann, wie dies auf Zeiten wie der unseren zutreffen mag (Manar V, 337).

 

[19] Sc., "und daher einer der Feinde". Dieser Vers verbietet die Behandlung am Kampf Nicht­beteiligter als Feinde, um ihren unterstellten Unglauben als Vorwand zu benützen, sie auszu­plündern. Die Aufforderung "gebraucht euer Urteilsvermögen" (tabayyanu) verpflichtet den Gläubigen dazu, sich, in jedem Fall, zu versichern, ob die betreffende Person in Feindlich­keiten verwickelt ist oder nicht.

 

[20] Wörtl., "so wart ihr zuvor [auch]". Da voriges Gebot sich auf die ganze Gemeinschaft bezieht, scheint es doch so, dass dies auch auf obigen Abschnitt zutrifft: nämlich, ein Hinweis auf jene Zeit, als die muslimische Gemeinschaft, wegen ihrer Schwäche und zahlenmäßigen Bedeutungslosigkeit der Gnade ihrer großmächtigen Feinde ausgeliefert war. Somit wird den Gläubigen gesagt: "Erinnert euch an eure einstige Schwäche und behandelt die friedlieben­den unter euren Feinden mit der selben Rücksichtnahme, die ihr damals für euch selbst erhofftet."

 

[21] Wörtl., "das Gebet": ein Hinweis auf die fünf täglichen Pflichtgebete – in der Morgendäm­mer­ung, Mittag, Nachmittag, nach Sonnenuntergang und spät in der Nacht – die abgekürzt und zusammengelegt werden dürfen (Mittagsgebet mit Nachmittagsgebet, und das Abend- mit dem Nachtgebet), wenn sich jemand auf der Reise oder in Gefahr befindet. Wenn der Prophet dies durch seine Sunnah auch auf die Reise in Friedenszeiten ausgedehnt hat, so wird diese Möglichkeit im Qur'an nur für den Kriegsfall erwähnt; und dies rechtfertigt den Einschub [in den Krieg]. Das Gebet in verschiedenen Schichten, welches im nächsten Vers beschrieben wird, wird salat al-khawf ("t in Gefahr") genannt.

 

[22] Wörtl., "euch in Bedrängnis bringen könnte" – was sich, gemäß fast aller Kommentatoren, auf einen Überraschungsangriff bezieht.

 

[23] Der Begriff "Gesandter" ist augenscheinlich ein Gattungsbegriff. Mit "Kriegführen gegen Gott und Seinen Gesandten" ist die feindliche Gegnerschaft gegen die, und absichtliche Missachtung der von Gott vorgeschriebenen und von den Gesandten dargelegten ethischen Regeln, verbunden mit gezielten Bemühungen auch anderer Leute Glauben an Gott zu vernichten oder zu unterminieren.

 

[24] Im klassischen Arabisch ist das, "jemandes Hände und Füße abschlagen" oft synonym mit "jemandes Macht vernichten", und es ist möglich, dass dieser Ausdruck in diesem Sinne hier gebraucht ist. Alternativ kann es auch heißen, "verstümmelt werden", sowohl physisch und metaphorisch – gleiches gilt für den (rhetorischen) Gebrauch "gekreuzigt werden", im Sinne von "gequält werden" (vgl. das Österreichische, "es ist ein Kreuz mit …", das soviel bedeutet wie: "es ist eine Qual mit etwas oder jemandem"; MMH). Der Ausdruck min khilaf – der üblicherweise mit "von gegenüberliegenden Seiten" übertragen wird – ist vom Verb khalafahu, "er war gegenteiliger Meinung", "er widersprach ihm", oder "handelte gegen ihn"; daher ist die primäre Bedeutung von min khilaf, "aufgrund von Gegnerschaft" oder "Perversität".

 

[25] Die meisten klassischen Kommentatoren erachten diesen Abschnitt als rechtliches Gebot, und interpretieren daher: "Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden, oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden. Solches soll ihre Schmach in dieser Welt sein". Diese Interpretation wird allerdings vom Text keineswegs gedeckt, und dies aus folgenden Gründen:

(a)  Die vier Passivverben die in diesem Satz vorkommen "getötet", "gekreuzigt", "abgehauen" und "verbannt" – sind im Präsens abgefasst, und zeigen nicht einfach das Futur oder alternativ, die Imperativform an.

(b)  Die Form yugattalu bedeutet nicht einfach "sie werden erschlagen" oder (wie die Kommentatoren dies hätten) "sie werden erschlagen werden", sondern bedeutet gemäß einer fundamentalen arabischen Grammatikrege, "sie werden in großer Zahl erschlagen"; und das gleiche gilt für die Verbalformen von yusallabu ("sie werden in großer Zahl gekreuzigt") und tugatta'a (in großer Zahl abgeschlagen). Wenn wir nun annehmen sollen, dass dies "vorgeschriebene Bestrafungen" sind, würde dies bedeuten, dass eine große Zahl – doch nicht erforderlicherweise alle – jener, "welche Krieg gegen Gott und den Gesandten führen", auf diese Weise bestraft werden sollen; eine offensichtliche unzulässige, widersprüchliche Unterstellung an den göttlichen Gesetzgeber.
Darüber hinaus, wenn die Partei, welche "Krieg gegen Gott und den Gesandten führt", aus nur einer Person besteht, oder nur einigen wenigen, wie könnte das Gebot von "in großer Zahl" gegen sie oder ihn in Anwendung gebracht werden?

(c)  Was hieße dann des Weiteren der Ausdruck, "sie sollen von der Erde verbannt werden", wenn obiger Vers als gesetzliche Regel aufgefasst wird? Dieser Punkt hat die Kommentatoren tatsächlich erheblich verwirrt. Einige von ihnen meinen, dass die Übertreter aus dem "Land (des Islams) verbannt" werden sollen; doch es gibt nirgendwo im Qur'an eine Stelle, wo der Ausdruck "Erde" (ard) auf diese einschränkende Weise gebraucht wird. Andere vertreten wiederum die Ansicht, dass die Schuldigen in einem unterirdischen Verlies eingesperrt werden sollten, was der "Verbannung von [dem Antlitz] der Erde" entspräche!

(d)  Letztlich – und dies ist der gewichtigste Einwand gegen die Interpretation obigen Verses als "rechtliches Gebot" – der Qur'an legt den genau gleichen Ausdruck, der auf Massenkreuzigung und Massenverstümmelung abzielt (doch diesmal mit der definitiven Absicht auf die Zukunft verweisend), als Drohung gegen die Gläubigen in den Mund des Pharaos, (siehe 7:124, 20:71 and 26:49). Da der Pharao im Qur'an stets als Prototyp des Bösen und der Gottlosigkeit dargestellt ist, ist es nicht nachvollziehbar, dass der gleiche Qur'an (hier) ein göttliches Gesetz in den genau gleichen Worten vorschreibt, die er an anderer Stelle einer Figur zuschreibt, die als ein "Feind Gottes" charakterisiert ist.

Kurz, der Versuch der Kommentatoren obigen Vers als "rechtliches Gebot" zu interpre­tieren, muss kategorisch abgelehnt werden, wie berühmt der Name der dafür verant­wort­lichen Personen auch sein mag. Andererseits erschließt sich uns eine wirklich über­zeugende Interpretation sofort dann, wen wir den Vers im Präsens lesen – wie er zu lesen ist: denn so gelesen, stellt sich der Vers sofort selbst als Feststellung dar – als eine Erklärung der Unausweichlichkeit solcher Vergütung, welche jene "welche Krieg gegen Gott führen", selbst über sich bringen. Ihre Feindschaft gegenüber ethischen Imperativen lässt sie die Sicht auf alle moralische Werte verlieren; und ihre, daraus resultierenden gegenseitigen Unstimmigkeiten und "Widerwärtigkeiten" gibt nicht enden wollendem Streit um weltlichen Gewinn und Macht untereinander Nahrung; sie töten einander, quälen und verstümmeln einander in großen Zahlen mit dem Ergebnis, dass ganze Gemein­schaften ausgerottet, in den Worten des Qur'ans "von [dem Antlitz] der Erde verbannt" werden. Nur diese Interpretation berücksichtigt alles, was in diesem Vers in Hinblick auf "große Zahl" und extrem gewalttätige Handlung, der "Verbannung von der Erde", und letztlich von den Schrecken, gesagt ist, die vom Pharao, dem "Feind Gottes" ausgesprochen wurden.

 

[26] D.h. bevor der Glaube an Gott und die von Ihm vorgeschriebenen moralischen Prinzipien vorherrschend werden; denn in diesem Fall bedeutete die Reue von jenen, "welche gegen Gott und Seinen Gesandten Krieg führen", nicht mehr als die Angleichung an einen dominanten Trend und hat deshalb keinerlei moralischen Wert. Es sollte angemerkt werden, dass die Ausnahme von der Strafe sich auf das Jenseits bezieht.

 

[27] Der Ausdruck "jemandes Hand ist gefesselt" ist ein metaphorischer Ausdruck, der Geiz versinnbildlicht, geradeso wie das Gegenteil - "seine Hand ist weit ausgestreckt" – Groß­zü­gig­keit zum Ausdruck bringt (Zamakhshari). Dennoch haben diese beiden Ausdrücke auch eine weitere Bedeutung, nämlich, "Mangel an Macht" und "grenzenlose Macht" (Razi). Es hat den Anschein, dass die Juden in Medina, als sie die Armut der Muslime sahen, sie deren Überzeugung, dass sie sich in der Sache Gottes bemühten und dass der Qur'an eine göttliche Offenbarung wäre, verspotteten. Daher der "Spruch" der Juden, der in diesem Vers erwähnt ist, "Gottes Hand ist gefesselt", wie auch ein ähnlicher in 3:181, "Gott ist arm und wir sind reich", als eine bildliche Beschreibung ihrer Haltung dem Islam und den Muslimen gegenüber – eine Haltung des Unglaubens und Sarkasmus, welche so beschrieben werden könnte: "Wenn es war wäre, dass ihr Muslime den Willen Gottes tut, hätte Er euch Macht und Reichtum gewährt; doch eure Armut und eure Schwäche wider­spricht eurem Anspruch – oder sonst ist euer Anspruch so zu interpretieren, dass Gott euch nicht zu helfen vermag." Dieses herausragende Beispiel der bildhaften Aus­drucks­weise (ijaz) welche so oft im Qur'an Verwendung findet, hat stets eine weit über die historischen Hintergründe, auf welche sie sie verweist, hinausgehende Bedeutung; sie beschreibt eine Geisteshaltung, welche irrtümlich weltliche Reichtümer und Macht mit jemandes auf dem spirituellen "rechten Weg" Sein verwechselt. Im nächsten Satz nimmt sich der Qur'an dieser Haltung an und erklärt, auf ähnlich bildhafte Weise, dass alle, die in materiellem Erfolg einen Beleg des angeblichen Gutheißens Gottes sehen, allen spirituellen Wahrheiten gegenüber blind sind und daher moralisch kraftlos und sich, aus der Sicht Gottes, extrem selbst verdammen.

 

[28] Wörtl., "unter ihnen". Das Personalpronomen verweist auf die heuchlerischen Befolger der Bibel – sowohl auf Juden wie auch Christen – von welchen in den Versen 57-63 die Rede ist (Tabari); vgl. Vers 14 dieser Sure, der eine ähnliche Feststellung hinsichtlich auf solche Christen trifft, die, "vieles von dem ver­gessen haben, was zu erinnern ihnen geboten worden war."

 

[29] D.h., Er erlaubt keiner der Krieg führenden Parteien ihre Konflikte durch einen endgül­tigen Sieg zu entscheiden, mit dem Ergebnis, dass sie fortfahren, in einem Zustand von "Feindschaft und Hass" gegeneinander zu leben.

 

[30] Der Begriff nafl (der Plural davon ist anfal) bedeutet im rein linguistischen Sinn, "einen Zugang oder Zuwachs, der einem über Gebühr zukommt" oder "etwas, das über jeman­des Verpflichtung gegeben wird" (davon ist der Begriff salat an-nafl – d.h., ein freiwil­liges, übergebührliches Gebet – abgeleitet). In der Pluralform anfal, die im Qur'an nur an obiger Stelle vorkommt, bedeutet das Wort "Kriegsbeute", insofern, als solche Beute unvermuteter Zuwachs ist, der alles übersteigt, was ein mujahid (ein "Kämpfer in Gottes Sache") erwarten darf. Die Feststellung, dass "alle Kriegsbeute Gott und Seinem Gesand­ten gehört", impliziert, dass kein Einzelkämpfer Anspruch auf jedwede Kriegs­beute hat: sie ist Gemeinschaftseigentum, welches von der Regierung eines islamischen Staates gemäß den, im Qur'an und den vom Propheten niedergelegten Regeln zu vertei­len ist. Für weitere Einzelheiten, die sich auf die Verteilung der Kriegsbeute beziehen, siehe Vers 41 dieser Sure. Der unmittelbare Anlass dieser Offenbarung war die Frage nach der Beute, welche die Muslime in der Schlacht von Badr erbeutet hatten (Näheres wurde in der Einleitung zu dieser Sure gesagt); doch die hier ausgesprochenen Prinzipien sind gültig für alle Zeiten und Umstände.

 

[31] Wörtl., "die Beziehung zwischen euch zurechtrücken" – d.h., "bleibet eurer Bruderschaft im Glauben eingedenk und verbannt alle Uneinigkeit unter euch".

 

[32] Wörtl., "jedes Mal". Die hier angesprochenen Abkommen sind die Vereinbarungen zwischen der muslimischen Gemeinschaft und den nichtmuslimischen politischen Gruppierungen. Auch wenn dieser Abschnitt in erster Linie an den Propheten gerichtet ist, richtet sich hier dieses "du" auf jeden Befolger des Qur'ans und somit an die musli­mische Gemeinschaften in allen Zeiten. Mit obigem Vers kehrt der Diskurs zum Thema Krieg zurück, dem das Meiste dieser Sure gewidmet ist. Die Anspielung auf das "Brechen der Abkommen" durch die Ungläubigen hat zwei Implikationen: erstens, dass eine Vertrags­errichtung (d.h., in Bezug auf Friedensvereinbarungen) mit Nichtmuslimen nicht nur gestattet ist, sondern tatsächlich wünschenswert ist (vgl. Vers 61); und zweitens, dass die Muslime nur auf Krieg dann zurückgreifen dürfen, wenn sich die andere Partei in offener Feindseligkeit gegen sie beträgt.

 

[33] Wörtl., "wenn ihr zur Flucht durch jene getrieben werdet, die nach ihnen kommen"; oder "in Furcht durch jene versetzt werdet, die ihnen folgen": d.h., "dann kämpft gegen sie und fügt ihnen exemplarische Bestrafung zu".

 

[34] Der "Grund Verrat zu fürchten", darf natürlich nicht auf reiner Vermutung begründet sein, sonder auf klarer, objektiver Beweislage (Tabari, Baghawi, Razi; auch Manar X, 58).

 

[35] D.h., "nimm die Abmachung in gleicher Weise zurück ('ala sawa)". Tabari erklärt den Satz wie folgt: "Bevor du mit ihnen Krieg führst, informiere sie, dass ihr aufgrund der klaren Beweislage das Abkommen das zwischen euch und ihnen bestanden hat, gekün­digt habt, damit ihr beide, ihr und sie wisst, dass ihr euch mit ihnen im Krieg befindet." Deshalb ist der abschließende Vers – "Gott liebt nicht die Verräter" – eine Warnung an die Gläubigen, wie auch an ihre Feinde (Manar X, 58 f.).

 

[36] Dies ist offensichtlich eine Referenz auf die von den Muslimen bei Badr genommenen Gefangenen und die Diskussionen unter den Anhängern des Propheten darüber, was mit ihnen geschehen sollte. 'Umar ibn al-Khattab war der Meinung, dass sie in Vergeltung ihrer vergangenen Untaten getötet werden sollten und besonders für ihre Verfolgung der Muslime vor ihrem Exodus nach Medina. Abu Bakr plädierte andererseits für Vergebung und die Freilassung der Gefangenen gegen Lösegeld und unterstützte sein Plädoyer mit dem Argument, dass solch ein Zeichen von Barmherzigkeit einige von ihnen dazu bewe­gen könnte, die Wahrheit des Islams zu erkennen. Der Prophet übernahm die von von Abu Bakr vorgeschlagene Vorgangsweise und ließ die Gefangenen frei (die dazu relevan­ten Überlieferungen werden von den meisten Kommentatoren zitiert, und im Besonderen mit Hinweis auf die Quellen von Tabari und Ibn Kathir.) Der Hinweis in obigem Vers auf die "schwere Strafe", welche die Muslime getroffen hätte "wäre nicht bereits ein Beschluss von Gott ergangen (kitab)", - d.h., ein von, im Wissen Gottes vorbestimmter Lauf der Dinge macht es klar, dass das Töten der Gefangenen eine fürchterliche Sünde gewesen wäre.

 

[37] Wörtl., "jene solcher, welchen [zuvor] Offenbarung gewährt wurde, die nicht glauben ..", etc. In Übereinstimmung mit dem grundlegenden Prinzip – welches durchgehend in meiner Interpretation des Qur'ans eingehalten wurde – dass alle darin enthaltenen Fest­stellungen zueinander komplementär sind und daher nicht korrekt verstanden werden können, solange sie nicht als Teile eines integralen Ganzes erachtet werden, muss auch dieser Vers im Kontext der eindeutigen qur'anischen Regel gelesen werden, dass Krieg nur in Selbstverteidigung gestattet ist (siehe 2:190-194, und die entsprechenden Anmer­kungen dazu). In anderen Worten ist obiges Gebot zum Kampf nur im Falle eines Angriffs gegen die muslimische Gemeinschaft oder ihren Staat relevant, oder bei Vorlage einer unmissverständlichen Gefahr ihrer Sicherheit: eine Ansicht, die vom großen islamischen Denker Muhammad 'Abduh geteilt wurde. In seinem Kommentar zu diesem Vers erklärte er: "Der Kampf wurde im Islam nur verpflichtend gemacht, um die Wahrheit und seine Anhänger zu verteidigen … Alle Feldzüge des Propheten waren defensiven Charakters; und das gleiche gilt für die Kriege, welche die Gefährten in der frühesten Periode [des Islams] geführt hatten" (Manar X, 332).

 

[38] Dies ist meiner Meinung nach der Schlüsselausdruck obigen Gebots. Der Begriff "Gesandter" wird hier offensichtlich in seiner Gattungsform gebraucht und bezeichnet alle Propheten, auf deren Lehren die Überzeugungen der Juden und Christen zu gründen haben – im Besonderen den Moses, und (im Falle der Christen) auch Jesus (Manar X, 333 und 337). Da im Satz zuvor, die hier gemeinten Leute einer so schweren Sünde beschul­digt werden, wie, willentlich an Gott und den Jüngsten Tag nicht zu glauben, (d.h., an das Leben nach dem Tod und des Menschen individuelle Verantwortung für seine irdi­schen Handlungen), ist es nicht einsichtig, dass ihnen darauf vergleichsweise mindere Vergehen gegen das religiöse Gesetz vorgeworfen werden: deshalb muss die Betonung des, "nicht verboten, was Gott und Sein Gesandter verboten hat", sich auf etwas beziehen, das genauso schwerwiegend oder zumindest fast so schwerwiegend ist, als an Gott nicht zu glauben. Im Zusammenhang mit einem Gebot zum Krieg gegen sie, kann dieses "etwas" nur eine Sache meinen, nämlich, unprovozierte Aggression: denn sie ist es, die von Gott durch all Seine Gesandten, die Er mit der Verbreitung Seiner Botschaft an den Menschen betraut hatte, verboten worden war. Daher muss obiger Vers als Aufruf an die Gläubigen verstanden werden, gegen solche – und nur gegen solche – nominellen Anhänger früherer Offenbarungen zu kämpfen, die ihre eigenen, von ihnen selbst bekun­deten Glaubens­grund­sätze verleugnen, indem sie sich aggressiv gegen die Anhänger des Qur'ans verhalten (vgl. Manar X, 338).

 

[39] Siehe in diesem Zusammenhang die Feststellung (in 5:13-14) dass die Juden und Christen "vieles vergessen haben, was ihnen gesagt wurde, dass sie es im Gedächtnis behalten sollen".

 

[40] Sc., "und im islamischen Staat integriert wurden". Der Begriff jizyah, hier von mir "Ausnahmesteuer" übertragen, kommt im Qur'an nur einmal vor, doch seine Bedeutung und Absicht wurden in vielen authentischen Überlieferungen erklärt. Er ist eng an die Idee eines islamischen Staates, als eine ideologische Organisationsform gebunden: und dies ist ein Punkt, an den stets gedacht werden muss, um die wirkliche Absicht dieser Steuer zu verstehen. Im islamischen Staat ist jeder körperlich unversehrte Mann ver­pflichtet, im jihad (d.h., in einem gerechten Krieg in der Sache Gottes) zu den Waffen zu greifen, wann immer die Freiheit seines Glaubens oder die politische Sicherheit seiner Gemeinschaft bedroht ist: mit anderen Worten, ist jeder unversehrte Muslim zum Militär­dienst verpflichtet. Da dieser in erster Linie eine religiöse Verpflichtung ist, kann von nichtmuslimischen Staatsbürgern, welche die Ideologie des Islams nicht mittragen, fairer Weise nicht erwartet werden, die gleiche Last zu tragen. Andererseits muss ihnen volle Sicherheit all ihrer zivilen Rechte und Religionsfreiheit zugesagt werden; und um die Muslime für diese ungleiche zivile Lastenverteilung zu kompensieren, wird eine spezielle Steuer von den Nichtmuslimen (ahl adh-dhimmah, wörtl., "Leute des Vertrags" oder "beschützte Leute", d.h., von Nichtmuslimen, deren Sicherheit statutarisch von der muslimischen Gemeinschaft zu garantieren ist) eingehoben. Daher ist jizyah nicht mehr und nicht weniger, als eine "Wehrdienstersatzsteuer" und eine Kompensation für den "Schutzvertrag" (dhimma), welches solchen Staatsbürger von islamischen Staat auferlegt ist. (Der Begriff selbst ist vom Verb jazd abgeleitet, "er gab [etwas] als Genugtuung", oder "als Ersatz [als Ausgleich für etwas]" vgl. Lane II, 422.) – Ein Fixbetrag für diese Steuer wurde weder vom Qur'an noch vom Propheten festgelegt; aus allen verfügbaren Überlieferungen geht aber hervor, dass sie bedeutend niedriger ist, als die Steuer, welche zakah ("die reinigende Abgabe") genannt wird, welche alle Muslime zu bezahlen haben und die – weil sie eine spezifisch islamische, religiöse Verpflichtung darstellt – natürlich nicht von Nichtmuslimen eingehoben wird. Nur von solchen Nichtmuslimen, vorausgesetzt, dass sie diese zu bezahlen vermochten, wurde die jizyah eingehoben, die, wären sie Muslime, den staatlichen Wehrdienst hätten leisten müssen. Demgemäß waren alle Nichtmuslime, deren Personenstand oder persönliche Verhältnisse sie auto­matisch vom Militärdienst befreien würden – das heißt, auf der Grundlage eindeu­tiger, vom Propheten festgelegten Bedingungen – von der Bezahlung der jizyah befreit (a) alle Frauen, (b) alle Männer, welche die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, (c) alte Männer, (d) alle kranken oder behinderten Männer, (e) Priester und Mönche. Alle Nichtmuslime, die den Militärdienst freiwillig leisteten, waren klar von der Bezahlung der jizyah ausgenommen.

Meine Übertragung des Ausdrucks 'an yad (wörtl., "aus der Hand") mit "williger Hand", das heißt, ohne Unwilligkeit, gründet auf einer der vielen, von Zamakhshari gegebenen Erklärungen in seinem Kommentar zu obigem Vers. Rashid Rida, der dieses Wort in seinem übertragenen Sinn, in der Bedeutung von "Macht" oder "Fähigkeit" versteht, bezieht den Ausdruck 'an yad auf die finanzielle Fähigkeit der Person, welcher die jizyah auferlegt ist (siehe Manar X, 342): eine zweifellos berechtigte Interpretation in Hinblick auf die Definition dieser Steuer.

 

[41] D.h., "ihr seid träge in eurer Reaktion, indem ihr dem diesseitigen Leben anhängt". Dieser Vers – wie auch das Meiste vom nächsten in dieser Sure – spielt auf die Schlacht von Tabuk, im Jahr 9 n.H. an. Der unmittelbare Anlass für diesen Feldzug war die Nachricht welche der Prophet erhalten hatte, dass die Byzantiner, welche durch das rapide Anwachsen des Islams in Arabien beunruhigt und durch des Propheten Feind, Abu 'Amir (siehe erste Anmerkung zu Vers 107 dieser Sure) angestachelt waren, große Truppen an den Grenzen der Halbinsel zusammenzogen, um mit ihnen gegen Medina zu marschieren und die Muslime zu überwältigen. Um solchen Angriff zu begegnen, zog der Prophet die größtmögliche Armee an Muslimen zusammen und brach im Monat Rajab 9 n.H. in Richtung Grenze auf. Als sie auf dem halben Weg zwischen Medina und Damaskus in Tabuk angelangt waren, realisierte der Prophet, dass die Byzantiner entweder noch nicht gerüstet waren in Arabien einzufallen oder dieses Vorhaben momentan gänzlich aufgegeben hatten; in Übereinstimmung mit dem islamischen Prinzip, dass Krieg nur in Selbstverteidigung geführt werden darf – kehrte er mit seinen Anhängern nach Medina zurück, ohne in Feindseligkeiten verstrickt gewesen zu sein. Bei der Vorbereitung zu diesem Feldzug, hatten die Heuchler und eine Minderheit unter den Gläubigen höchste Zurückhaltung an den Tag gelegt (worauf in diesem und dem nächsten Vers angespielt wird), sich am Krieg gegen die Byzantiner zu engagieren: und diese Minderheit ist es, welche der obige Vers für ihr "schweres Hängen am Irdischen" tadelt (Manar X, 493).

 

[42] Wörtl., "ihm", d.h., Muhammad.

 

[43] Wörtl., "der Zweite von Zweien": eine Anspielung auf des Propheten Flucht von Mekka nach Medina in Begleitung von Abu Bakr im Jahr 622 christlicher Zeitrechnung. Der Ausdruck "Zweiter von Zweien" impliziert keinerlei Rangordnung, sondern ist synonym mit "Einer von Zweien": vgl. das Wort des Propheten bei dieser Gelegen­heit an Abu Bakr, "Was könnte deiner Meinung nach zwei [Menschen geschehen], welche Gott als Dritten bei sich haben?" (Bukhari, im Kapitel Fada'il Ashab an-Nabi.)

 

[44] Als der Prophet und Abu Bakr zu ihrer hijrah nach Medina aufbrachen, verbargen sie sich zuerst drei Nächte lang in einer Höhle am Berg Thawr in der Nähe von Mekka, in der sie fast entdeckt und von den heidnischen Quraysh, die sie verfolgt hatten, ergriffen worden wären (Bukhari, ebd.)

 

[45] Vgl. Vers 26 oben.

 

[46] Wörtl., "das Höchste ist". Der Ausdruck der zweimal in diesem Satz vorkommt und von mir mit "Sache" übertragen wurde, lautet wörtlich, "Wort" (kalimah).

 

[47] Wörtl., "leicht oder schwer". Die von mir gewählte Übertragung korrespondiert mit der Interpretation zu diesem Ausdruck durch die meisten der klassischen Kommentatoren (z.B. Zamakhshari und Razi).

 

[48] Wörtl., "gefiel ihr [zuhause] sitzen" – eine Anspielung auf jene, die sich mit der einen oder anderen Ausrede von der Teilnahme am Feldzug nach Tabuk entschuldigten (siehe die Anmerkungen zu 9:42 und 9:38 oben). Wie aus dem Folgenden hervorgeht – und eindeutig in den Überlieferungen festgehalten ist – war eine der Ausreden die extreme saisonale Hitze.

 

[49] Wörtl., "und lass sie viel weinen".

 

[50] Wörtl., "wenn dich Gott [vom Feldzug] zu den Heuchlern, die aufgrund falscher Ausreden zu Hause geblieben waren, zurückbringt.

 

[51] D.h., mit den alten Männern, Frauen, Kindern, die nicht in der Lage sind in den Krieg zu ziehen und von welchen dies auch nicht erwartet wird (Manar X, 662).

 

[52] D.h., außer er hat vor seinem Tod bereut. Es ist überliefert, dass, als der lebenslange Feind des Propheten und Anführer der Heuchler in Medina, 'Abd Allah ibn Ubayy im Sterben lag, dieser seinen Sohn zum Propheten mit der Bitte schickte, dass ihm dieser sein (des Propheten) Hemd gebe, damit er darin begraben würde und dass der Prophet nach seinem Tod über ihm beten sollte. Der Prophet fasste diese Bitte als Zeichen von Ibn Ubayy's Reue auf und gab ihm sein Hemd und leitete später das Totengebet über seinem Körper. Als 'Umar ibn al-Khattab nachdrücklich gegen diese Nachsicht gegenüber dem Mann protestierte, den alle Gläubigen als "Gottes Feind" erachtet hatten, antwortete der Prophet, "Gott hat mir die Wahl in dieser Angelegenheit gegeben [ein Hinweis auf Vers 80 dieser Sure, "ob du [zu Gott] betest, dass ihnen vergeben werde oder ob du nicht für sie betest – [ist völlig gleich: denn …]" und so werde ich [für ihn] mehr wie siebzigmal beten." Verschiedene Varianten dieser Überlieferung finden sich bei Bukhari, Tirmidhi, Nasai, Ibn Hanbal, auf Gewähr des Ibn 'Abbas; in Bukhari und Muslim, auf Gewähr des Ibn 'Umar; Muslim, auf Gewähr des Jabir ibn 'Abd Allah; und in verschie­denen anderen Hadith Sammlungen. Da 'Abd Allah ibn Ubayy einige Zeit nach des Propheten Rückkehr von Tabuk starb, aber der Vers 84 – wie das Meiste dieser Sure – während des Feldzuges offenbart worden war, ist klar, dass das im Vers ausgesprochene Verbot sich nur (wie auch das Folgende zeigt) auf die bezieht, die "versessen sind, Gott und Seinen Gesandten zu verleugnen, und [die] in diesem, ihrem Frevel starben" – das heißt, die reuelosen Sünder.

 

[53] Wörtl., "während sie frevlerisch waren".

 

[54] Vgl. 3:178 und 8:28, wie auch die entsprechenden Fußnoten. Diese (fast wörtliche) Wiederholung von Vers 55 oben will die psychologische Bedeutung dieses Problems hervorheben (Zamakhshari) – nämlich die Bedeutungslosigkeit weltlichen Glücks, im Vergleich mit spiritueller Rechtschaffenheit oder deren Nichtvorhandensein.

 

[55] Wörtl., "als eine Sure herabgesandt worden war": das Wort Sure ist hier synonym mit "offenbarter Botschaft" (siehe die Anmerkung zu 47: 20).

 

[56] D.h., bei jenen, von denen entweder nicht erwartet wurde, dass sie in den Krieg zogen – wie Frauen und Kinder – oder solche, welche entweder durch Alter oder Krankheit behindert waren.

 

[57] Wörtl., "welche früher schon gegen Gott und Seinen Gesandten Krieg führten" – d.h., vor dem Feldzug nach Tabuk. Die historische Begebenheit auf welche dieser Vers ver­weist, kann wie folgt zusammengefasst werden: Seit seinem Exodus von Mekka nach Medina war Abu 'Amir ("Der Mönch"), ein wichtiges Mitglied des Khazraj Stammes, der viele Jahre früher das Christentum angenommen hatte und eine beachtliche Stellung unter seinen Zeitgenossen und den syrischen Christen innehatte, dem Prophet äußerst feindlich gesinnt. Von Beginn an hatte er sich mit den Feinden des Propheten, den mekkanischen Quraysh verbündet und hatte auf ihrer Seite an der Schlacht bei Uhud teilgenommen (3 n.H.). Kurze Zeit später wanderte er nach Syrien aus und tat alles in seiner Macht stehende, um den Herrscher von Byzanz, Heraklius, zu überreden, in Medina einzufallen und die muslimische Gemeinschaft für ein und alle Mal zu vernichten. In Medina selbst hatte Abu 'Amir einige geheime Anhänger unter seinen Stammesmit­gliedern, mit welchen er in ständigem Kontakt stand. Im Jahr 9 n.H. informierte er sie, dass Heraklius sich be­reit erklärt hatte, eine Armee gegen Medina ausrücken zu lassen, und dass ausge­dehnte Vorbereitungen dafür bereits getroffen wurden (was offensichtlich der Grund war, warum der Prophet den präventiven Feldzug nach Tarbuk startete). Damit seine Anhänger im Falle der erwarteten Invasion einen Sammelpunkt hätten, schlug Abu 'Amir seinen Anhängern vor, eine eigene Moschee im Dorf Quba', in der unmittelbaren Nachbarschaft von Medina zu errichten (was sie auch taten), um somit das Zusammenkommen in der Moschee, welche der Prophet selbst in diesem Dorf bei seiner Ankunft in Medina erbaut hatte, unnötig zu machen (siehe die Anmerkung zu 9:109 unten). Es ist diese "Konkurrenz" Moschee, auf welche obiger Vers verweist. Sie wurde auf Anordnung des Propheten unmittelbar nach seiner Rückkehr vom Feldzug nach Tabuk zerstört. Abu 'Amir selbst starb kurze Zeit später in Syrien. (Für alle relevanten Traditionen siehe siehe Tabari's und Ibn Kathir's Kommentare zu diesem Vers.)

 

[58] Auch wenn sich dieser Vers primär auf die historische Begebenheit bezieht, die in der vorigen Anmerkung erklärt wurde, hat er eine bestimmte Bedeutung hinsichtlich aller Versuche, sektiererische Spaltung unter den Muslimen zu erzeugen und ist somit eine klare Erweiterung eines früheren Gebots in dieser Richtung (siehe 6:159 und die entsprechende Anmerkung dazu).

 

[59] Wörtl., "ihre Leute warnen, wenn sie zu ihnen zurückkommen, sodass sie auf der Hut sein mögen". Auch wenn obiger Einschub im Besonderen religiöses Wissen nennt, hat es auch positiven Bezug zu allem anderen Wissen – und dies in Hinblick auf die Tatsache, dass der Qur'an keine Trennung zwischen spirituellen und weltlichen Dingen zieht, son­dern eher sie als verschiedene Aspekte der ein und der selben Wirklichkeit erachtet. In vielen seiner Verse ruft der Qur'an die Gläubigen dazu auf, die ganze Natur zu beob­ach­ten und Gottes Kreativität in ihren vielfältigen Ausdrucksformen und "Gesetzen" zu er­kennen, wie auch über die Lektionen aus der Geschichte im Hinblick darauf nachzu­den­ken, um daraus eine tiefere Einsicht in die Beweggründe des Menschen und die innersten Antriebe für sein Verhalten zu gewinnen: und so wird der Qur'an selbst als, "an jene, die nachdenken" gerichtet bezeichnet. Kurzum, geistige Regsamkeit wird als zulässige Methode erachtet, um Gott zu verehren. Dieses qur'anische Prinzip wurde oft in authen­tischen Überlieferungen des Propheten betont, wie z.B., "Das Mühen um Wissen ist eine geheiligte Pflicht (faridah) für jeden Mann und jede Frau, die sich Gott Gott ergeben haben (muslim wa-muslimah)" (Ibn Majah); "Die Vorzüglichkeit (fadl) eines Gelehrten über einen [einfachen] Anbeter [d.h., einen, der nur betet, fastet, etc.] ist wie die Vorzüglichkeit des Vollmondes vor allen Sternen" (Tirmidhi, Abu Da'ud, Ibn Majah, Ibn Hanbal, Darimi). Folglich bezieht sich die Verpflichtung der Gläubigen, sich dem Wissens­erwerb im Glauben (li-yatafagqahu fi 'd-din) zu widmen und die Ergebnisse daraus ihren Mitgläubigen weiterzugeben auf jeden Wissenszweig, wie auch auf dessen praktische Umsetzung.

 

[60] Wörtl., "in der Offenbarung" – hier offenbar im ursprünglichen Sinn des Wortes und bezieht sich möglicherweise auf die Vorhersagen in der Torah (Leviticus xxvi, 14-39 und Deuteronomium xxviii, 15-68) wie auch in den Prophezeiungen des Jesajas, Jeremias, Johannes und Jesus.

 

[61] Da die Bibel wie auch der Qur'an erwähnen, dass die Kinder Israels viele Male gegen das Gesetz Gottes rebellierten, gibt es allen Grund anzunehmen, dass der Ausdruck "zweimal" (marratayn) sich nicht auf zwei einzelne historische Ereignisse bezieht, sondern vielmehr auf zwei verschiedene, ausgedehnte Perioden in ihrer Geschichte.

 

[62] Der Begriff 'ibad, der von mir oben mit "Leibeigene" übertragen wurde, bezeichnet jede Art von "Geschöpf" (in diesem Fall offensichtlich Menschen) insofern als alle von ihnen, willentlich oder unwillig Seinem Willen untergeben waren (vgl. 13:15 und die ent­sprechende Anmerkung dazu). Es ist möglich, dass der Ausdruck, "Unsere Leibei­genen (begabt) mit schrecklicher Kriegskunst" sich auf die Assyrer bezieht, die im siebten Jahr­hundert v.Chr. Palästina überrannten und das Verschwinden des größeren Teils der hebräischen Nation verursachten (die zehn "verlorenen Stämme") und auf die Babylonier, die ungefähr einhundert Jahre später Salomons Tempel zerstörten und die letzten der Kinder Israels in die Gefangenschaft führten, oder auf beide, womit all diese Gescheh­nisse innerhalb einer "Periode" (siehe vorherige Anmerkung) zusammengefasst wären. Gottes Senden von "Leid und Kummer" über verkommene Sünder ist hier, wie anderswo im Qur'an eine Umschreibung für das natürliche Gesetz von Ursache und Wirkung, welchem langfristig, das Leben des Menschen – und besonders auch das Gemeinschafts­leben von Nationen und Gemeinschaften – unterworfen ist.

 

[63] [Wörtl., "insofern als ihnen Unrecht geschieht". In Verbindung mit dem Versprechen aus dem vorigen Vers, "Gott wird alles [Übel] von jenen fernhalten, welche zum Glauben gelangt sind", spricht dieser Vers die Erlaubnis zum physischen Kampf in Selbstverteidi­gung aus. Alle relevanten Überlieferungen (im Besonderen von Tabari und Ibn Kathir zitiert,) zeigen, dass dies die früheste qur'anische Referenz auf das Problem des Krieges überhaupt ist. Gemäß Abd Allah ibn Abbas, wurde dies unmittelbar nach dem Verlassen des Propheten Mekkas nach Medina offenbart, d.h., zu Beginn des Jahres 1 n.H. Das Prinzip der Selbstverteidigung – und nur Selbstverteidigung – wurde in Al- Baqarah, welche ungefähr ein Jahr später offenbart worden war (siehe 2:190-193 und die entsprechende Anmerkung dazu) dargelegt.

 

[64] Wörtl., "wäre es nicht, dass Gott einige Leute durch andere abwehrt (und zurück­schlägt)" (vgl. den gleichen Ausdruck im zweiten Absatz von 2:251). Womit auch gesagt wird, dass die Verteidigung religiöser Freiheit der wichtigste Grund für das Erhe­ben der Waffen darstellen mag – ja darstellen muss (siehe 2:193 und die entsprechende Anmerkung dazu), oder anders, wie in 2:251, "würde gewisslich Verderben die Erde überkommen".

 

 

[65] Wörtl., "über diesen, meinen Fall [oder "mein Problem"]".

 

[66] Sc., "und [andere] vom Wege Gottes abhalten" – dies ist mit dem 1 Vers verknüpft und legt die grundlegende Bedingung fest, welche alleine physische Kriegsführung rechtfertigt: nämlich die Verteidigung des Glaubens und Freiheit (vgl. in diesem Zusammenhang die Anmerkung zu 2:190). Mit anderen Worten, wenn jene, "welche beharrlich die Wahrheit leugnen", die Muslime ihrer sozialen und politischen Freiheit zu berauben versuchen und es ihnen dadurch verunmög­lichen in Übereinstimmung mit den Prinzipien ihres Glaubens zu leben, wird ein gerechter Krieg (jihad) nicht nur statthaft, sondern darüber hinaus zur Pflicht. Der gesamte obige Abschnitt verweist auf einen bereits stattfindenden Krieg (vgl. Anmerkung zum ersten Teil von 2:191); und es besteht kein Zweifel, dass er nach 22:39-40 offenbart wurde, der frühesten qur'anischen Referenz auf physische Kriegsführung.

 

[67] Wörtl., "zieht ihre Fesseln straff". Gemäß fast allen Kommentatoren bezieht sich dieser Ausdruck auf das Nehmen von Kriegsgefangenen. Zusätzlich kann es sich auch auf jede Strafsanktion oder Sicherheitsmassnahme beziehen, welche die Aufnahme einer Aggression innerhalb einer vorhersehbaren Zukunft verunmöglicht.

 

[68] Wörtl., "sodass (hatta) der Krieg seine Lasten niederlegen möge". Der Begriff "Lösegeld" umfasst in diesem Zusammenhang auch den gegenseitigen Austausch von Gefangenen (Zamakhshari, eine Ansicht Ash-Shafis zitierend).

 

[69] D.h., um so die Gläubigen in die Lage zu versetzen, die Tiefe ihres Glaubens durch wirkliche Taten und durch ihre Bereitschaft sich selbst hinzugeben zu beweisen und um die Aggressoren erkennen zu lassen, wie falsch sie doch lagen und um sie der Wahrheit näher zu bringen.

 

[70] Ich übertrage hier den Ausdruck Sure hier und im nächsten Satz als "eine Offenbarung", denn es gibt keine Sure als solche, die sich nur exklusiv mit Fragen der Kriegsführung beschäftigt, vielmehr gibt es zahlreiche Referenzen darauf in verschiedensten Suren; und dies ist offensichtlich die Bedeutung dieses Begriffs im vorliegenden Kontext, wie auch in 9:86. Kein Zweifel, dass dieser Vers der Offenbarung vom 1. Jahr n. H. 22:39 vorangeht, in welcher kategorisch festgestellt wird – und dies zum ersten Mal – dass den Gläubigen erlaubt ist, Krieg zu führen, wenn dieser "ungerechtfertigter Weise" gegen sie geführt wird (siehe in diesem Zusammenhang Anmerkung zu 22:39).

 

[71] Dies ist eine Referenz auf 22:39-40. Für eine Erklärung des Ausdrucks muhkamah ("klar und eindeutig"), siehe die Anmerkung zu 3:7. (Wie im vorhergehenden Satz wurde hier der Ausdruck Sure ausnahmsweise mit "Offenbarung" übersetzt.)

 

[72] D.h., einen Ausdruck der Bereitschaft in Seiner Sache zu kämpfen: dies ist in diesem Zusammenhang offensichtlich die Bedeutung von qawl maruf.

 

[73] Wörtl., "aufbrecht, um Beute zu machen": D.h., jeder Marsch gegen die Quraysh von Mekka, mit welchen der Prophet gerade eine Waffenruhe vereinbart hat. Im Allgemeinen wird dies als eine Anspielung auf den kommenden Krieg gegen die Juden von Khaybar (im Jahr 7 n.H.) aufgefasst, doch die Bedeutung kann durchaus auch ganz allgemeiner Natur sein.

 

[74] Offensichtlich eine Reverenz auf 8:1 – "Alle Kriegsbeute gehört Gott und dem Apostel" – das, wie in der Anmerkung zu diesem Vers ausgeführt ist, mit einschließt, dass kein einzelner Soldat Anspruch auf die gemachte Kriegsbeute geltend machen kann. Darüber hinaus wider­spricht der Kampf um Beute zu machen dem Prinzip eines "Krieges in der Sache Gottes", der nur aus Zwecken der Verteidigung des Glaubens oder Freiheit geführt werden darf (vgl. Anmer­kung zu 2:190), "bis es keine Unterdrückung mehr gibt und aller Gottesdienst Gott alleine gewidmet ist." (Siehe 2:193 und die Anmerkung dazu). Auch sind es diese Prinzipien, auf welche die vorweggenommenen Antworten des Propheten im folgenden Abschnitt hinweisen.

 

[75] D.h., im ersten Vers von Al-Anfal, welcher im Jahr 2 n.H. offenbart wurde (siehe vorherige Anmerkung).

 

[76] Dies ist offensichtlich eine Weissagung in Bezug auf den kommenden Krieg gegen Byzanz und Persien.

 

[77] Wörtl., "vor", d.h., zur Zeit des Marsches, welcher im Waffenstillstandsvertrag von Hudaybiyyah endete.

 

[78] Diese drei Kategorien beschreiben gleichsam alle Formen der Schwächen oder Behinderungen, welche jemanden davon abhalten mögen, sich aktiv an Kriegshandlungen in Gottes Sache zu beteiligen.

 

[79] Zweiteres bezieht sich offensichtlich auf jene, welche nicht in der Lage sind, sich physisch am Kampf zu beteiligen, doch im Herzen mit den Kämpfenden sind.

 

[80] D.h., bei Hudaybiyyah (siehe die einführenden Anmerkungen).

 

[81] Die meisten Kommentatoren nehmen an, dass sich dies auf die Eroberung von Khaybar bezieht, die einige Monate nach dem Waffenruhevertrag von Hudaybiyyah stattfand. Es ist allerdings möglich, dass die Bedeutung eine noch weitere ist – nämlich eine Prophezeiung der fast ohne Blutvergießen erfolgten Eroberung Mekkas im Jahre 8 n.H. der glorreichen Verbreitung des Islams in Arabien und letztlich der gewaltigen Expansion des Islamischen Reiches unter den unmittelbaren Nachfolgern des Propheten.

 

[82] Sc., "von dem, was euch im Jenseits zukommt".

 

[83] D.h., das Erreichen der letztendlichen Glückseligkeit im künftigen Leben.

 

[84] Für diese Übertragung des Begriffs muhajirun ("Auswanderer"), siehe die Anmerkung zu 2:218.

 

[85] D.h., die Heuchler in Medina (siehe die einleitende Anmerkung und auch die nächste Fußnote).

 

[86] Die Banu n-Nadir. Vom Aufbau des nächsten Verses scheint es, dass der ganze Ab­schnitt (Verse 11-14) vor dem tatsächlichen Vorgehen der Muslime gegen die Festungen der Nadir offenbart worden war: die Verse 12-14 könnten prophetischer Natur sein, die voraussagten, was noch geschehen sollte (Zamakhshari). Alternativ kann dieser Abschnitt in einem weiteren, zeitlosen Sinn verstanden werden, der sich auf die Falschheit und Feindseligkeit bezieht, welche allen "Allianzen" innewohnen, die mit Leuten geschlossen werden, die ganz offen die Wahrheit leugnen, oder halbherzigen Zauderern, die weder den Willen haben, sich verbindlich hinter eine spirituelle Lehr­meinung zu stellen, noch die moralische Courage haben, ihren fehlenden Glauben offen zuzugeben.

 

[87] Insofern, als sie nicht – oder allenfalls, nur halbherzig – an Gott glauben, erweckten die materiellen Gefahren, denen sie sich in dieser Welt gegenüber sahen, in ihnen größere Furcht als der Gedanke an Sein Letztes Urteil.

 

[88] Die Bedeutung ist: "Selbst wenn sie in der Lage wären – was sie nicht sind – eine gemeinsame Front gegen euch aufzustellen, werden sie immer nur von, so genannten "sicheren Positionen" aus gegen euch kämpfen.

 

[89] Sc., "In Hinblick dessen, was gut für sie ist": womit auch gemeint ist, dass Leute, welche keinen richtigen Glauben haben und keine definierten Moralvorstellungen, niemals zu wirklicher Einheit untereinander kommen können, sondern immer getrieben sind, aggressiv gegeneinander vorzugehen.