ANFRAGEN an GSIW und VIOZ
von M. HANEL beantwortet
Knabenbeschneidung
Ich arbeite für das
Magazin SPUREN an einem Artikel über die 'Beschneidung von Knaben'. Da
dies ein sehr heikles Thema ist und ich möglichst allen Ansprüchen gerecht
werden möchte, suche ich auch möglichst viele Stimmen, die darüber kompetent
Auskunft geben können. Im Artikel wird vor allem die Beschneidung aus
nicht-medizinischen Gründen zur Sprache. Ich möchte vor allem auch darauf
eingehen, wie sich die beiden in der Bundesverfassung stehenden Artikel 'Religionsfreiheit'
und 'Recht auf Unversehrtheit' diametral gegenüberstehen.
Meine Frage an Sie als Dachorganisation von verschiedenen muslimischen Vereinen
im Kanton Zürich lautet:
· Wie stellen Sie sich zur Beschneidung von Knaben?
· Und welcher Artikel der Bundesverfassung sollte Ihrer Meinung nach höher gewichtet werden?
C. J. Magazin SPUREN
26. April 2010
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ANTWORT
Die Knabenbeschneidung ist ein biblisches, religiöses Gebot, welches auf den Stammvater der drei abrahamitischen Religionen (Judentum, Christentum und Islam) zurückgeht und seit Jahrtausenden durchgeführt wird. Ein Gebot, welches für gläubige Juden als religiös verpflichtend, für gläubige Muslime als religiös höchst empfehlenswert gilt und für gläubige Christen heute allerdings keine besondere religiöse praktische Bedeutung mehr hat.
Wir sehen überhaupt keine Veranlassung, diese jahrtausend Jahre alte, wesentliche religiöse Verbindlichkeit, welche von der Schweizer Verfassung geschützt wird, gegenüber einem anderen Verfassungsgut abzuwerten.
Dies umso mehr, als die durch die Erfahrung bekannten umfänglichen Vorteile der Knabenbeschneidung alle möglichen bekannten Nachteile überwiegen.
Als völlige Unzulässigkeit sich für ein gänzliches Verbot der Knabenbeschneidung auszusprechen, erachtete wir die Tatsache, dass sich wahrscheinlich unsere streng gläubigen jüdischen Mitbürger dadurch gezwungen sähen, die Schweiz aus Glaubensgründen verlassen zu müssen.
Muhammad HANEL
28. April 2010